Sicherheit

Sofortige Abschiebung von schwer straffällig gewordenen Flüchtlingen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Innenministerin Nancy Faeser & Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8.411 Unterstützende 8.378 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

8.411 Unterstützende 8.378 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Januar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.06.2023
  4. Dialog
  5. Gescheitert

31.01.2023, 13:30

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Änderung lt. Nutzungsbedingung 1.9


Neue Begründung:

Ausreise- bzw. abschiebepflichtige Flüchtlinge werden vermehrtwiederholt straffällig, sehen den Abschiebestopp als eine Art Freifahrtschein. Damit bringt die Bundesregierung die Bevölkerung bundesweit in Gefahr. Dabei hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit! Das ist in unserem Grundgesetz in Artikel 2 verankert.

Wir möchten Sie bitten, sachlich zu kommentieren. Hetze, Rassismus und rechte Parolen sind nicht erwünscht. Derartige Äußerungen helfen niemandem und sind zum Teil auch strafbar.

Bitte unterschreiben und unterstützen Sie diese Petition, damit die Bundesregierung uns hört!

Quellen:

www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/auch-schwer-straffaellige-fluechtlinge-sind-uu-nicht-abschiebbar_204_491174.html

www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/weiter-diskussion-um-abschiebungen-aus-bw-100.html

BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung - Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2021

www.welt.de/politik/deutschland/article193465395/EuGH-urteilt-Selbst-schwer-straffaellige-Fluechtlinge-koennen-Abschiebung-entgehen.html



Neues Zeichnungsende: 31.05.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 71 (71 in Deutschland)


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