30.09.2020, 17:15
Sie haben Ihre Petition Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen! überarbeitet. Nach der erneuten Prüfung durch die openPetition-Redaktion mussten wir feststellen, dass sie noch immer im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen steht.
Bitte überarbeiten Sie folgende Aussagen:
1) "im Nürnberger Gemüseanbaugebiet gibt es eine Gruppe von rumänischen Erntehelfern, das alle nach der vorgeschriebenen Maske beim Arbeiten akut an Schimmelpilzinfektion der Lunge erkrankt sind." Bitte geben Sie Quellen an.
2) "der CO2-Gehalt der Einatemluft steigt nachgewiesenermaßen in kurzer Zeit (ein bis zwei Minuten) auf einen Wert von etwa 30.000ppm CO2. Das ist das fünfzehnfache des Grenzwerts für Klassenzimmer (Lüftungsvorschrift) und das sechsfache des zulässigen MAK-Werts." Bitte Quellen an.
3) "Viele Hinweise, dass die Masken physiche und psychische Schäden an Kindern verursachen, werden einfach ignoriert. Selbst Atteste werden nicht akzeptiert.
Neue Begründung: Für das Wohl unserer Kinder!
1) Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Die Maskenpflicht bringt eine konkrete physische Gesundheitsgefährdung mit sich, insbesondere wenn die Bestimmungen des Arbeitsschutzes (maximale Tragedauer 2 Stunden, danach min. 30 Minuten Erholungszeit), sofortiger Maskenwechsel bei Durchfeuchtung und sichere Entsorgung nach einmaligem Gebrauch nicht beachtet werden. Von diesen Schutzmaßnahmen hört man nirgends, eigentlich fallen sie unter die Aufsichtspflicht der Lehrer, die das aber kaum leisten können. Man muss aber damit rechnen, dass die verantwortlichen Ministerien Haftungsansprüche im Schadensfall mit dem Argument ablehnen, man hätte ja wegen Ausnahmetatbestand eine Befreiung von der Maskenpflicht reklamieren können. Die Gefährdung bei nicht fachlich korrektem Gebrauch der Masken ist nicht hypothetisch.
Zweitens führt die Maskenpflicht und die irreführenden Informationen zu Wirksamkeit und Risiken zu einer öffentlichen Stigmatisierung von Menschen, die aus triftigen medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen; es werden bereits tätliche Angriffe auf diese Personen berichtet, und sehr viele Geschäfte verweigern Zutritt und Zugang zu den Dienstleistungen ohne Rücksicht auf die Gründe.
Damit bekommt die Maske den Effekt eines inversen Judensterns, ohne dass diese Problematik in der öffentlichen Kommunikation angegangen wird, im Gegenteil, in den Medien findet eine regelrechte Diffamierung der Betroffenen statt.
Quellen:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2020/daz-33-2020/hauptsache-maske
www.youtube.com/watch?v=Y_O1MQ5h8HM&t=236s
4) Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektions-Geschehen". Was ist das für eine Doppelmoral?!
www.ruhrnachrichten.de/dortmund/dortmund-keine-neuinfektionen-bei-black-lives-matter-demo-in-dortmund-plus-1532537.html
Sämtliche Studien und Nachweise renommiertester Ärzte und Wissenschaftler müssen ernst genommen werden!
www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/maskenpflicht-aus-aerztesicht-von-voller-zustimmung-bis-zur-berufsrechtswidrigen-rebellion/
Solange diese Hinweise nicht mal überprüft sind, wäre die Maskenpflicht SOFORT auszusetzen.
"Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“
Auch ab einem Alter von 6 Jahren ist die Sachgerechte Nutzung notwendig. Dies kann ich von keinem Kind, welches die erste und zweite Klasse besucht nicht erwarten. Daher ist es nach wie vor auf für Kinder ab 6 Jahren gefährlich. Außerdem belastet es auch die Psyche der Kinder. Kann Ängste und Irritationen auslösen.
opk-magazin.de/kinder-und-jugendlichenpsychotherapie/mundschutz-in-der-kinder-und-jugendlichenpsychotherapie-notwendig-sinnvoll-oder-ueberfluessig/
www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046 Ihr Zitat ist grundsätzlich korrekt, jedoch steht in der Quelle auch, dass Kinder ab sechs Jahren durchaus eine Maske tragen können. Damit wären Schulkinder in der ersten und zweiten Klasse betroffen, was im Gegensatz zu Ihrer sonstigen Aussage steht. --> Es steht auch im Widerspruch gerade deswegen ist es nicht nachvollziehbar. Atemschutzmasken haben eigentlich den Zweck, die Mitmenschen davor zu schützen, sich anzustecken, wenn der Träger eine Infektion hat.
www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/covid-19/schutz-vor-ansteckung/
www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/
Eine Sachgerechte Nutzung ist Voraussetzung der Wirksamkeit. www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/coronavirus-sars-cov-2-elterninformationen/corona-zeiten-mund-nasen-schutz/
Wolfgang Schäuble erklärt, dass das Tragen von Masken nach einer Tragedauer von 30 Minuten bereits Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Wieso gilt das nur für Bundestagsabgeordnete und nicht für unsere Kinder?
www.google.de/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/hausmitteilung-an-abgeordnete-bundestag-erklaert-bizarre-masken-empfehlung-und-rudert-jetzt-zurueck_id_12397938.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.054 (4.866 in Deutschland)
30.09.2020, 17:10
Sie haben Ihre Petition Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen! überarbeitet. Nach der erneuten Prüfung durch die openPetition-Redaktion mussten wir feststellen, dass sie noch immer im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen steht.
Bitte überarbeiten Sie folgende Aussagen:
1) "im Nürnberger Gemüseanbaugebiet gibt es eine Gruppe von rumänischen Erntehelfern, das alle nach der vorgeschriebenen Maske beim Arbeiten akut an Schimmelpilzinfektion der Lunge erkrankt sind." Bitte geben Sie Quellen an.
2) "der CO2-Gehalt der Einatemluft steigt nachgewiesenermaßen in kurzer Zeit (ein bis zwei Minuten) auf einen Wert von etwa 30.000ppm CO2. Das ist das fünfzehnfache des Grenzwerts für Klassenzimmer (Lüftungsvorschrift) und das sechsfache des zulässigen MAK-Werts." Bitte Quellen an.
3) "Viele Hinweise, dass die Masken physiche und psychische Schäden an Kindern verursachen, werden einfach ignoriert. Selbst Atteste werden nicht akzeptiert
Neue Begründung: Für das Wohl unserer Kinder!
1) Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Die Maskenpflicht bringt eine konkrete physische Gesundheitsgefährdung mit sich, insbesondere wenn die Bestimmungen des Arbeitsschutzes (maximale Tragedauer 2 Stunden, danach min. 30 Minuten Erholungszeit), sofortiger Maskenwechsel bei Durchfeuchtung und sichere Entsorgung nach einmaligem Gebrauch nicht beachtet werden. Von diesen Schutzmaßnahmen hört man nirgends, eigentlich fallen sie unter die Aufsichtspflicht der Lehrer, die das aber kaum leisten können. Man muss aber damit rechnen, dass die verantwortlichen Ministerien Haftungsansprüche im Schadensfall mit dem Argument ablehnen, man hätte ja wegen Ausnahmetatbestand eine Befreiung von der Maskenpflicht reklamieren können. Die Gefährdung bei nicht fachlich korrektem Gebrauch der Masken ist nicht hypothetisch; im Nürnberger Gemüseanbaugebiet gibt es eine Gruppe von rumänischen Erntehelfern, das alle nach der vorgeschriebenen Maske beim Arbeiten akut an Schimmelpilzinfektion der Lunge erkrankt sind.
Schließlich lässt ein Maske – wenn sie überhaupt ein Schutzwirkung hat – CO2 schlechter durch; dadurch reichert sich CO2 unter der Maske an und der CO2-Gehalt der Einatemluft steigt nachgewiesenermaßen in kurzer Zeit (ein bis zwei Minuten) auf einen Wert von etwa 30.000ppm CO2. Das ist das fünfzehnfache des Grenzwerts für Klassenzimmer (Lüftungsvorschrift) und das sechsfache des zulässigen MAK-Werts.
hypothetisch.
Zweitens führt die Maskenpflicht und die irreführenden Informationen zu Wirksamkeit und Risiken zu einer öffentlichen Stigmatisierung von Menschen, die aus triftigen medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen; es werden bereits tätliche Angriffe auf diese Personen berichtet, und sehr viele Geschäfte verweigern Zutritt und Zugang zu den Dienstleistungen ohne Rücksicht auf die Gründe.
Damit bekommt die Maske den Effekt eines inversen Judensterns, ohne dass diese Problematik in der öffentlichen Kommunikation angegangen wird, im Gegenteil, in den Medien findet eine regelrechte Diffamierung der Betroffenen statt.
Quellen:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2020/daz-33-2020/hauptsache-maske
www.youtube.com/watch?v=Y_O1MQ5h8HM&t=236s
4) Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektions-Geschehen". Was ist das für eine Doppelmoral?!
www.ruhrnachrichten.de/dortmund/dortmund-keine-neuinfektionen-bei-black-lives-matter-demo-in-dortmund-plus-1532537.html
Sämtliche Studien und Nachweise renommiertester Ärzte und Wissenschaftler müssen ernst genommen werden!
Beispiel: www.xn--rzte-fr-aufklrung-pqbn68b.de/, www.youtube.com/watch?v=Aq5Qee8shlk, www.fuldaerzeitung.de/fulda/coronavirus-pandemie-covid19-virologe-hendrik-streeck-symptomlose-infektionen-heinsberg-studie-bonn-90033150.html
www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/maskenpflicht-aus-aerztesicht-von-voller-zustimmung-bis-zur-berufsrechtswidrigen-rebellion/
Solange diese Hinweise nicht mal überprüft sind, wäre die Maskenpflicht SOFORT auszusetzen.
"Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“
Infektionsgefahr.“
Auch ab einem Alter von 6 Jahren ist die Sachgerechte Nutzung notwendig. Dies kann ich von keinem Kind, welches die erste und zweite Klasse besucht nicht erwarten. Daher ist es nach wie vor auf für Kinder ab 6 Jahren gefährlich. Außerdem belastet es auch die Psyche der Kinder. Kann Ängste und Irritationen auslösen.
opk-magazin.de/kinder-und-jugendlichenpsychotherapie/mundschutz-in-der-kinder-und-jugendlichenpsychotherapie-notwendig-sinnvoll-oder-ueberfluessig/
www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046 Ihr Zitat ist grundsätzlich korrekt, jedoch steht in der Quelle auch, dass Kinder ab sechs Jahren durchaus eine Maske tragen können. Damit wären Schulkinder in der ersten und zweiten Klasse betroffen, was im Gegensatz zu Ihrer sonstigen Aussage steht. --> Es steht auch im Widerspruch gerade deswegen ist es nicht nachvollziehbar. Atemschutzmasken haben eigentlich den Zweck, die Mitmenschen davor zu schützen, sich anzustecken, wenn der Träger eine Infektion hat.
www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/covid-19/schutz-vor-ansteckung/
www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/
Eine Sachgerechte Nutzung ist Voraussetzung der Wirksamkeit. www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/coronavirus-sars-cov-2-elterninformationen/corona-zeiten-mund-nasen-schutz/
Wolfgang Schäuble erklärt, dass das Tragen von Masken nach einer Tragedauer von 30 Minuten bereits Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Wieso gilt das nur für Bundestagsabgeordnete und nicht für unsere Kinder?
www.google.de/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/hausmitteilung-an-abgeordnete-bundestag-erklaert-bizarre-masken-empfehlung-und-rudert-jetzt-zurueck_id_12397938.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.054 (4.866 in Deutschland)
22.09.2020, 20:11
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen.
Neuer Petitionstext: Der Schutz unserer Kinder steht im Vordergrund! Somit ist die sofortige Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen notwendig.
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg beruht sich auf die Eltern-Kind-Studie, in welcher Nachweislich festgestellt wurde, dass Kinder kein Treiber für das Infektionsgeschehen Infektions-Geschehen sind. Somit wurde die Maskenpflicht an allen Grundschulen in Baden-Württemberg aufgehoben. Auch die Abstandsregeln gelten an Grundschulen nicht mehr. Leider jedoch gibt es immer noch Schulen und Lehrkräfte, die willkürlich die Maskenpflicht und Abstandspflicht umsetzen wollen.
Des Weiteren sind die Kinder nach wie vor verpflichtet, die Masken im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Dies ohne jegliche Begründung. Da es keinen Hinweis darauf gibt, das Kinder das Infektionsgeschen Infektions-Geschehen vorantreiben würden.
www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/?fbclid=IwAR2qHA0WJD8MI6kAh77MFUV7oLkFWSUxES8NYfzaR8UgXUg0iIG_ChjDoos
Kinder ab Klassenstufe 5 sind verpflichtet eine Maske zu tragen, jedoch nicht während dem Schulunterricht. Sondern ausschließlich nur im Schulgebäude, auf dem Gang zur Toilette und sogar auf dem Schulgelände. Nach der Verordnung der Bundesregierung muss kein Erwachsener eine Maske auf einem Wochenmarkt oder sonst wo an der frischen Luft tragen. Wieso müssen dann also unsere Kinder auf dem Schulgelände, an der frischen Luft eine Maske tragen? Laut RKI ist von einer besonders hohen Gefahr in geschlossenen Räumen auszugehen, insofern kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2
Es gibt etliche Studien die belegen, dass Kinder nicht die Überträger von SARS-CoV-2 wesentlichen Treiber des Infektionsgeschehens sind. Daher ist die Maskenpflicht allgemein und insbesondere an Schulen eine unbegründete und ineffiziente Maßnahme, die sofort abzuschaffen ist.
www.deutschlandfunk.de/studie-zu-corona-ausbreitung-forscher-die-meisten.676.de.html?dram:article_id=478840
Neue Begründung: Für das Wohl unserer Kinder!
1) Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt, verletzt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Die Maskenpflicht bringt eine konkrete physische Gesundheitsgefährdung mit sich, insbesondere wenn die Bestimmungen des Arbeitsschutzes (maximale Tragedauer 2 Stunden, danach min. 30 Minuten Erholungszeit), sofortiger Maskenwechsel bei Durchfeuchtung und sichere Entsorgung nach einmaligem Gebrauch nicht beachtet werden. Von diesen Schutzmaßnahmen hört man nirgends, eigentlich fallen sie unter die Aufsichtspflicht der Lehrer, die das aber kaum leisten können. Man muss aber damit rechnen, dass die verantwortlichen Ministerien Haftungsansprüche im Schadensfall mit dem Argument ablehnen, man hätte ja wegen Ausnahmetatbestand eine Befreiung von der Maskenpflicht reklamieren können. Die Gefährdung bei nicht fachlich korrektem Gebrauch der Masken ist nicht hypothetisch; im Nürnberger Gemüseanbaugebiet gibt es eine Gruppe von rumänischen Erntehelfern, das alle nach der vorgeschriebenen Maske beim Arbeiten akut an Schimmelpilzinfektion der Lunge erkrankt sind.
Schließlich lässt ein Maske – wenn sie überhaupt ein Schutzwirkung hat – CO2 schlechter durch; dadurch reichert sich CO2 unter der Maske an und der CO2-Gehalt der Einatemluft steigt nachgewiesenermaßen in kurzer Zeit (ein bis zwei Minuten) auf einen Wert von etwa 30.000ppm CO2. Das ist das fünfzehnfache des Grenzwerts für Klassenzimmer (Lüftungsvorschrift) und das Infektionsschutzgesetz sechsfache des zulässigen MAK-Werts.
Zweitens führt die Maskenpflicht und die Verordnungen irreführenden Informationen zu Wirksamkeit und Risiken zu einer öffentlichen Stigmatisierung von Menschen, die aus triftigen medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen; es werden bereits tätliche Angriffe auf diese Personen berichtet, und sehr viele Geschäfte verweigern Zutritt und Zugang zu den Dienstleistungen ohne Rücksicht auf die Gründe. Damit bekommt die Maske den Effekt eines inversen Judensterns, ohne dass diese Problematik in der Länder können hier sicherlich keine rechtliche Grundlage sein, dieses Recht zu verletzen! Dazu wäre ein ordentliches Gesetz notwendig, dass vom Bundestag verabschiedet öffentlichen Kommunikation angegangen wird, und vom Bundesrat ebenfalls noch im Gegenteil, in den Medien findet eine regelrechte Diffamierung der Zustimmung bedarf!
2) Eine medizinische Evidenz für das Maskentragen gibt es nicht. Sie wurde Ende April einfach eingeführt. Zu einem Zeitpunkt also, als es lt. Sentinellabore überhaupt keine Erkrankten mehr durch Covid-19 gibt! Dies ist seit der 16. KW so!
3) Viele Hinweise, dass die Masken physiche und psychische Schäden an Kindern verursachen, werden einfach ignoriert. Selbst Atteste werden nicht akzeptiert. Dies ist vollkommen inakzeptabel!
Betroffenen statt.
Quellen:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2020/daz-33-2020/hauptsache-maske
www.youtube.com/watch?v=Y_O1MQ5h8HM&t=236s
4) Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni sowie die Demonstrationen am 5. September durch Christopher-Street-Day in Leipzig und Dresden, - ebenfalls ohne Masken und Abstand! -, keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektionsgeschehen". "Infektions-Geschehen". Was ist das für eine Doppelmoral?!
5) Das Tragen der Masken in den Bussen und Bahnen ist doppelt schädlich, weil hier Klimaanlagen installiert sind, und Fenster nicht geöffnet werden können! Fazit: www.ruhrnachrichten.de/dortmund/dortmund-keine-neuinfektionen-bei-black-lives-matter-demo-in-dortmund-plus-1532537.html
Sämtliche Studien und Nachweise renommiertester Ärzte und Wissenschaftler müssen Ernst ernst genommen werden!
Beispiel: www.xn--rzte-fr-aufklrung-pqbn68b.de/, www.youtube.com/watch?v=Aq5Qee8shlk, www.fuldaerzeitung.de/fulda/coronavirus-pandemie-covid19-virologe-hendrik-streeck-symptomlose-infektionen-heinsberg-studie-bonn-90033150.html
Solange diese Hinweise nicht mal überprüft sind, wäre die Maskenpflicht SOFORT auszusetzen. Für jeden Tag, wo sie zu Lasten der Schüler beibehalten wird, sollte pro Tag mindestens 1.000€ / Tag in einen Fonds bezahlt werden, damit Schüler durch die psychischen und physischen Schäden einen Ausgleich erhalten! Schließlich hat man ja auch keine Probleme damit, die Pharmalobby mit Millionen im 3-stelligen Bereich zu sponsern!
Die Maskenpflicht ist eine Kindeswohlgefährdung gesundheitlich sowie psychisch.
Eine 13 Jährige hat im Schulbus ihr Bewusstsein verloren und verstarb später im Krankenhaus. Noch konnte nicht festgestellt worden, warum das Mädchen starb. Fakt jedoch ist: das Mädchen trug einen Mund-Nasen-Schutz zum Zeitpunkt des Geschehens. www.die-neue-welle.de/display-news/kreis-germersheim-schuelerin-bricht-in-bus-zusammen-und-stirbt
Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“
www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046
www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/
Eine Sachgerechte Nutzung ist Voraussetzung der Wirksamkeit. www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/coronavirus-sars-cov-2-elterninformationen/corona-zeiten-mund-nasen-schutz/
www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046" Ihr Zitat ist grundsätzlich korrekt, jedoch steht in der Quelle auch, dass Kinder ab sechs Jahren durchaus eine Maske tragen können. Damit wären Schulkinder in der ersten und zweiten Klasse betroffen, was im Gegensatz zu Ihrer sonstigen Aussage steht. --> Es steht auch im Widerspruch gerade deswegen ist es nicht nachvollziehbar.
Wolfgang Schäuble erklärt, dass das Tragen von Masken nach einer Tragedauer von 30 Minuten bereits Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Wieso gilt das nur für Bundestagsabgeordnete und nicht für unsere Kinder?
www.google.de/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/hausmitteilung-an-abgeordnete-bundestag-erklaert-bizarre-masken-empfehlung-und-rudert-jetzt-zurueck_id_12397938.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.047 (4.861 in Deutschland)
21.09.2020, 22:17
Sperrung :
1.4 Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?
Neue Begründung: Für das Wohl unserer Kinder!
1) Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt, und das Infektionsschutzgesetz und die Verordnungen der Länder können hier sicherlich keine rechtliche Grundlage sein, dieses Recht zu verletzen! Dazu wäre ein ordentliches Gesetz notwendig, dass vom Bundestag verabschiedet wird, und vom Bundesrat ebenfalls noch der Zustimmung bedarf!
2) Eine medizinische Evidenz für das Maskentragen gibt es nicht. Sie wurde Ende April einfach eingeführt. Zu einem Zeitpunkt also, als es lt. Sentinellabore überhaupt keine Erkrankten mehr durch Covid-19 gibt! Dies ist seit der 16. KW so!
3) Viele Hinweise, dass die Masken physiche und psychische Schäden an Kindern verursachen, werden einfach ignoriert. Selbst Atteste werden nicht akzeptiert. Dies ist vollkommen inakzeptabel!
4) Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni sowie die Demonstrationen am 5. September durch Christopher-Street-Day in Leipzig und Dresden, - ebenfalls ohne Masken und Abstand! -, keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektionsgeschehen". Was ist das für eine Doppelmoral?!
5) Das Tragen der Masken in den Bussen und Bahnen ist doppelt schädlich, weil hier Klimaanlagen installiert sind, und Fenster nicht geöffnet werden können! Fazit: Sämtliche Studien und Nachweise renommiertester Ärzte und Wissenschaftler müssen Ernst genommen werden! Solange diese Hinweise nicht mal überprüft sind, wäre die Maskenpflicht SOFORT auszusetzen. Für jeden Tag, wo sie zu Lasten der Schüler beibehalten wird, sollte pro Tag mindestens 1.000€ / Tag in einen Fonds bezahlt werden, damit Schüler durch die psychischen und physischen Schäden einen Ausgleich erhalten! Schließlich hat man ja auch keine Probleme damit, die Pharmalobby mit Millionen im 3-stelligen Bereich zu sponsern!
Die Maskenpflicht ist eine Kindeswohlgefährdung gesundheitlich sowie psychisch.
Eine 13 Jährige hat im Schulbus ihr Bewusstsein verloren und verstarb später im Krankenhaus. Noch konnte nicht festgestellt worden, warum das Mädchen starb. Fakt jedoch ist: das Mädchen trug einen Mund-Nasen-Schutz zum Zeitpunkt des Geschehens. www.die-neue-welle.de/display-news/kreis-germersheim-schuelerin-bricht-in-bus-zusammen-und-stirbt
Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“
www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046
Wolfgang Schäuble erklärt, dass das Tragen von Masken nach einer Tragedauer von 30 Minuten bereits Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Wieso gilt das nur für Bundestagsabgeordnete und nicht für unsere Kinder?
www.google.de/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/hausmitteilung-an-abgeordnete-bundestag-erklaert-bizarre-masken-empfehlung-und-rudert-jetzt-zurueck_id_12397938.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.044 (4.858 in Deutschland)
21.09.2020, 22:08
Sperrung :
1.4 Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?
Neuer Petitionstext: Der Schutz unserer Kinder steht im Vordergrund! Somit ist die sofortige Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen notwendig.
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg beruht sich auf die Eltern-Kind-Studie, in welcher Nachweislich festgestellt wurde, dass Kinder kein Treiber für das Infektionsgeschehen sind. Somit wurde die Maskenpflicht an allen Grundschulen in Baden-Württemberg aufgehoben. Auch die Abstandsregeln gelten an Grundschulen nicht mehr. Leider jedoch gibt es immer noch Schulen und Lehrkräfte, die willkürlich die Maskenpflicht und Abstandspflicht umsetzen wollen.
Des Weiteren sind die Kinder nach wie vor verpflichtet, die Masken im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Dies ohne jegliche Begründung. Da es keinen Hinweis darauf gibt, das Kinder das Infektionsgeschen vorantreiben würden.
www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/?fbclid=IwAR2qHA0WJD8MI6kAh77MFUV7oLkFWSUxES8NYfzaR8UgXUg0iIG_ChjDoos
Kinder ab Klassenstufe 5 sind verpflichtet eine Maske zu tragen, jedoch nicht während dem Schulunterricht. Sondern ausschließlich nur im Schulgebäude, auf dem Gang zur Toilette und sogar auf dem Schulgelände. Nach der Verordnung der Bundesregierung muss kein Erwachsener eine Maske auf einem Wochenmarkt oder sonst wo an der frischen Luft tragen. Wieso müssen dann also unsere Kinder auf dem Schulgelände, an der frischen Luft eine Maske tragen? Laut RKI ist von einer besonders hohen Gefahr in geschlossenen Räumen auszugehen, insofern kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2
Es gibt etliche Studien die belegen, dass Kinder nicht die Überträger von SARS-CoV-2 sind. Daher ist die Maskenplficht Maskenpflicht allgemein und insbesondere an Schulen eine unbegründete und ineffiziente Maßnahme, die sofort abzuschaffen ist.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.044 (4.858 in Deutschland)
21.09.2020, 13:09
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte überarbeiten Sie folgende Aussagen:
1) "Es gibt etliche Studien die belegen, dass Kinder nicht die Überträger von SARS-CoV-2 sind." Die Studie, die Sie oben verlinkt haben, sagt zwar aus, dass Kinder nicht so häufig erkranken und infiziert sind, aber nicht, dass sie gar keine Überträger sind.
2)" Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt" Bitte geben Sie Quellen an.
3) "Eine medizinische Evidenz für das Maskentragen gibt es nicht." Eine medizinisch Begründung ist gegeben: download.uni-mainz.de/presse/03_wiwi_corona_masken_paper_zusammenfassung.pdf
4) "Zu einem Zeitpunkt also, als es lt. Sentinellabore überhaupt keine Erkrankten mehr durch Covid-19 gibt! Dies ist seit der 16. KW so!" Leider ist dies eine Falschaussage. correctiv.org/faktencheck/2020/08/19/rki-bericht-sagt-nicht-dass-seit-wochen-kein-sars-cov-19-fall-nachgewiesen-wurde
5) "Viele Hinweise, dass die Masken physiche und psychische Schäden an Kindern verursachen, werden einfach ignoriert. Selbst Atteste werden nicht akzeptiert. " "Die Maskenpflicht ist eine Kindeswohlgefährdung gesundheitlich sowie psychisch." Bitte geben Sie Quellen an.
6) "Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni sowie die Demonstrationen am 5. September durch Christopher-Street-Day in Leipzig und Dresden, - ebenfalls ohne Masken und Abstand! -, keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektionsgeschehen"." Bitte geben Sie Quellen an.
7) "Das Tragen der Masken in den Bussen und Bahnen ist doppelt schädlich, weil hier Klimaanlagen installiert sind, und Fenster nicht geöffnet werden können!" Bitte formulieren Sie diese Begründung allgemein verständlicher und geben Sie Quellen an.
8) "Sämtliche Studien und Nachweise renommiertester Ärzte und Wissenschaftler müssen Ernst genommen werden!" Bitte geben Sie Quellen an, um sicher zu stellen, dass Ihre Unterstützenden wissen, welche " Ärzte und Wissenschaftler" Sie meinen.
9) "Eine 13 Jährige hat im Schulbus ihr Bewusstsein verloren und verstarb später im Krankenhaus. Noch konnte nicht festgestellt worden, warum das Mädchen starb. Fakt jedoch ist: das Mädchen trug einen Mund-Nasen-Schutz zum Zeitpunkt des Geschehens. www.die-neue-welle.de/display-news/kreis-germersheim-schuelerin-bricht-in-bus-zusammen-und-stirbt" Die Todesursache ist noch nicht geklärt, daher würden wir Sie bitten, nicht auf etwaige Zusammenhänge zu spekulieren, die sich als falsch herausstellen könnten.
10) ""Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“ www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046" Ihr Zitat ist grundsätzlich korrekt, jedoch steht in der Quelle auch, dass Kinder ab sechs Jahren durchaus eine Maske tragen können. Damit wären Schulkinder in der ersten und zweiten Klasse betroffen, was im Gegensatz zu Ihrer sonstigen Aussage steht.
14.09.2020, 11:20
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Neuer Petitionstext: Der Schutz unserer Kinder steht im Vordergrund! Somit ist die sofortige Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen notwendig.
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg beruht sich auf die Eltern-Kind-Studie, in welcher Nachweislich festgestellt wurde, dass Kinder kein Treiber für das Infektionsgeschehen sind. Somit wurde die Maskenpflicht an allen Grundschulen in Baden-Württemberg aufgehoben. Auch die Abstandsregeln gelten an Grundschulen nicht mehr. Leider jedoch gibt es immer noch Schulen und Lehrkräfte, die willkürlich die Maskenpflicht und Abstandspflicht umsetzen wollen.
Des Weiteren sind die Kinder nach wie vor verpflichtet, die Masken im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Dies ohne jegliche Begründung. Da es keinen Hinweis darauf gibt, das Kinder das Infektionsgeschen vorantreiben würden.
www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/?fbclid=IwAR2qHA0WJD8MI6kAh77MFUV7oLkFWSUxES8NYfzaR8UgXUg0iIG_ChjDoos
Kinder ab Klassenstufe 5 sind verpflichtet eine Maske zu tragen, jedoch nicht während dem Schulunterricht. Sondern ausschließlich nur im Schulgebäude, auf dem Gang zur Toilette und sogar auf dem Schulgelände. Nach der Verordnung der Bundesregierung muss kein Erwachsener eine Maske auf einem Wochenmarkt oder sonst wo an der frischen Luft tragen. Wieso müssen dann also unsere Kinder auf dem Schulgelände, an der frischen Luft eine Maske tragen? Laut RKI ist von einer besonders hohen Gefahr in geschlossenen Räumen auszugehen, insofern kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2
Es gibt etliche Studien die belegen, dass Kinder nicht die Überträger von SARS-CoV-2 sind. Daher ist die Maskenplficht allgemein und insbesondere an Schulen eine unbegründete und ineffiziente Maßnahme, die sofort abzuschaffen ist.
Neue Begründung: Für das Wohl unserer Kinder!
1) Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt, und das Infektionsschutzgesetz und die Verordnungen der Länder können hier sicherlich keine rechtliche Grundlage sein, dieses Recht zu verletzen! Dazu wäre ein ordentliches Gesetz notwendig, dass vom Bundestag verabschiedet wird, und vom Bundesrat ebenfalls noch der Zustimmung bedarf! 2) Eine medizinische Evidenz für das Maskentragen gibt es nicht. Sie wurde Ende April einfach eingeführt. Zu einem Zeitpunkt also, als es lt. Sentinellabore überhaupt keine Erkrankten mehr durch Covid-19 gibt! Dies ist seit der 16. KW so! 3) Viele Hinweise, dass die Masken physiche und psychische Schäden an Kindern verursachen, werden einfach ignoriert. Selbst Atteste werden nicht akzeptiert. Dies ist vollkommen inakzeptabel! 4) Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni sowie die Demonstrationen am 5. September durch Christopher-Street-Day in Leipzig und Dresden, - ebenfalls ohne Masken und Abstand! -, keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektionsgeschehen". Was ist das für eine Doppelmoral?! 5) Das Tragen der Masken in den Bussen und Bahnen ist doppelt schädlich, weil hier Klimaanlagen installiert sind, und Fenster nicht geöffnet werden können! Fazit: Sämtliche Studien und Nachweise renommiertester Ärzte und Wissenschaftler müssen Ernst genommen werden! Solange diese Hinweise nicht mal überprüft sind, wäre die Maskenpflicht SOFORT auszusetzen. Für jeden Tag, wo sie zu Lasten der Schüler beibehalten wird, sollte pro Tag mindestens 1.000€ / Tag in einen Fonds bezahlt werden, damit Schüler durch die psychischen und physischen Schäden einen Ausgleich erhalten! Schließlich hat man ja auch keine Probleme damit, die Pharmalobby mit Millionen im 3-stelligen Bereich zu sponsern!
Die Maskenpflicht ist eine Kindeswohlgefährdung gesundheitlich sowie psychisch.
Eine 13 Jährige hat im Schulbus ihr Bewusstsein verloren und verstarb später im Krankenhaus. Noch konnte nicht festgestellt worden, warum das Mädchen starb. Fakt jedoch ist: das Mädchen trug einen Mund-Nasen-Schutz zum Zeitpunkt des Geschehens. www.die-neue-welle.de/display-news/kreis-germersheim-schuelerin-bricht-in-bus-zusammen-und-stirbt
Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“
www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.430 (2.371 in Deutschland)
11.09.2020, 16:07
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