30.09.2020, 17:15
Sie haben Ihre Petition Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen! überarbeitet. Nach der erneuten Prüfung durch die openPetition-Redaktion mussten wir feststellen, dass sie noch immer im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen steht.
Bitte überarbeiten Sie folgende Aussagen:
1) "im Nürnberger Gemüseanbaugebiet gibt es eine Gruppe von rumänischen Erntehelfern, das alle nach der vorgeschriebenen Maske beim Arbeiten akut an Schimmelpilzinfektion der Lunge erkrankt sind." Bitte geben Sie Quellen an.
2) "der CO2-Gehalt der Einatemluft steigt nachgewiesenermaßen in kurzer Zeit (ein bis zwei Minuten) auf einen Wert von etwa 30.000ppm CO2. Das ist das fünfzehnfache des Grenzwerts für Klassenzimmer (Lüftungsvorschrift) und das sechsfache des zulässigen MAK-Werts." Bitte Quellen an.
3) "Viele Hinweise, dass die Masken physiche und psychische Schäden an Kindern verursachen, werden einfach ignoriert. Selbst Atteste werden nicht akzeptiert.
Neue Begründung: Für das Wohl unserer Kinder!
1) Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Die Maskenpflicht bringt eine konkrete physische Gesundheitsgefährdung mit sich, insbesondere wenn die Bestimmungen des Arbeitsschutzes (maximale Tragedauer 2 Stunden, danach min. 30 Minuten Erholungszeit), sofortiger Maskenwechsel bei Durchfeuchtung und sichere Entsorgung nach einmaligem Gebrauch nicht beachtet werden. Von diesen Schutzmaßnahmen hört man nirgends, eigentlich fallen sie unter die Aufsichtspflicht der Lehrer, die das aber kaum leisten können. Man muss aber damit rechnen, dass die verantwortlichen Ministerien Haftungsansprüche im Schadensfall mit dem Argument ablehnen, man hätte ja wegen Ausnahmetatbestand eine Befreiung von der Maskenpflicht reklamieren können. Die Gefährdung bei nicht fachlich korrektem Gebrauch der Masken ist nicht hypothetisch.
Zweitens führt die Maskenpflicht und die irreführenden Informationen zu Wirksamkeit und Risiken zu einer öffentlichen Stigmatisierung von Menschen, die aus triftigen medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen; es werden bereits tätliche Angriffe auf diese Personen berichtet, und sehr viele Geschäfte verweigern Zutritt und Zugang zu den Dienstleistungen ohne Rücksicht auf die Gründe.
Damit bekommt die Maske den Effekt eines inversen Judensterns, ohne dass diese Problematik in der öffentlichen Kommunikation angegangen wird, im Gegenteil, in den Medien findet eine regelrechte Diffamierung der Betroffenen statt.
Quellen:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2020/daz-33-2020/hauptsache-maske
www.youtube.com/watch?v=Y_O1MQ5h8HM&t=236s 4) Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektions-Geschehen". Was ist das für eine Doppelmoral?!
www.ruhrnachrichten.de/dortmund/dortmund-keine-neuinfektionen-bei-black-lives-matter-demo-in-dortmund-plus-1532537.html
Sämtliche Studien und Nachweise renommiertester Ärzte und Wissenschaftler müssen ernst genommen werden!
www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/maskenpflicht-aus-aerztesicht-von-voller-zustimmung-bis-zur-berufsrechtswidrigen-rebellion/
Solange diese Hinweise nicht mal überprüft sind, wäre die Maskenpflicht SOFORT auszusetzen.
"Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“
Auch ab einem Alter von 6 Jahren ist die Sachgerechte Nutzung notwendig. Dies kann ich von keinem Kind, welches die erste und zweite Klasse besucht nicht erwarten. Daher ist es nach wie vor auf für Kinder ab 6 Jahren gefährlich. Außerdem belastet es auch die Psyche der Kinder. Kann Ängste und Irritationen auslösen.
opk-magazin.de/kinder-und-jugendlichenpsychotherapie/mundschutz-in-der-kinder-und-jugendlichenpsychotherapie-notwendig-sinnvoll-oder-ueberfluessig/
www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046 Ihr Zitat ist grundsätzlich korrekt, jedoch steht in der Quelle auch, dass Kinder ab sechs Jahren durchaus eine Maske tragen können. Damit wären Schulkinder in der ersten und zweiten Klasse betroffen, was im Gegensatz zu Ihrer sonstigen Aussage steht. --> Es steht auch im Widerspruch gerade deswegen ist es nicht nachvollziehbar. Atemschutzmasken haben eigentlich den Zweck, die Mitmenschen davor zu schützen, sich anzustecken, wenn der Träger eine Infektion hat.
www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/covid-19/schutz-vor-ansteckung/
www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/
Eine Sachgerechte Nutzung ist Voraussetzung der Wirksamkeit. www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/coronavirus-sars-cov-2-elterninformationen/corona-zeiten-mund-nasen-schutz/
Wolfgang Schäuble erklärt, dass das Tragen von Masken nach einer Tragedauer von 30 Minuten bereits Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Wieso gilt das nur für Bundestagsabgeordnete und nicht für unsere Kinder?
www.google.de/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/hausmitteilung-an-abgeordnete-bundestag-erklaert-bizarre-masken-empfehlung-und-rudert-jetzt-zurueck_id_12397938.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.054 (4.866 in Deutschland)