14.09.2020, 11:20
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Neuer Petitionstext: Der Schutz unserer Kinder steht im Vordergrund! Somit ist die sofortige Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen notwendig.
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg beruht sich auf die Eltern-Kind-Studie, in welcher Nachweislich festgestellt wurde, dass Kinder kein Treiber für das Infektionsgeschehen sind. Somit wurde die Maskenpflicht an allen Grundschulen in Baden-Württemberg aufgehoben. Auch die Abstandsregeln gelten an Grundschulen nicht mehr. Leider jedoch gibt es immer noch Schulen und Lehrkräfte, die willkürlich die Maskenpflicht und Abstandspflicht umsetzen wollen.
Des Weiteren sind die Kinder nach wie vor verpflichtet, die Masken im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Dies ohne jegliche Begründung. Da es keinen Hinweis darauf gibt, das Kinder das Infektionsgeschen vorantreiben würden.
www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/?fbclid=IwAR2qHA0WJD8MI6kAh77MFUV7oLkFWSUxES8NYfzaR8UgXUg0iIG_ChjDoos
Kinder ab Klassenstufe 5 sind verpflichtet eine Maske zu tragen, jedoch nicht während dem Schulunterricht. Sondern ausschließlich nur im Schulgebäude, auf dem Gang zur Toilette und sogar auf dem Schulgelände. Nach der Verordnung der Bundesregierung muss kein Erwachsener eine Maske auf einem Wochenmarkt oder sonst wo an der frischen Luft tragen. Wieso müssen dann also unsere Kinder auf dem Schulgelände, an der frischen Luft eine Maske tragen? Laut RKI ist von einer besonders hohen Gefahr in geschlossenen Räumen auszugehen, insofern kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2
Es gibt etliche Studien die belegen, dass Kinder nicht die Überträger von SARS-CoV-2 sind. Daher ist die Maskenplficht allgemein und insbesondere an Schulen eine unbegründete und ineffiziente Maßnahme, die sofort abzuschaffen ist.
Neue Begründung: Für das Wohl unserer Kinder!
1) Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt, und das Infektionsschutzgesetz und die Verordnungen der Länder können hier sicherlich keine rechtliche Grundlage sein, dieses Recht zu verletzen! Dazu wäre ein ordentliches Gesetz notwendig, dass vom Bundestag verabschiedet wird, und vom Bundesrat ebenfalls noch der Zustimmung bedarf! 2) Eine medizinische Evidenz für das Maskentragen gibt es nicht. Sie wurde Ende April einfach eingeführt. Zu einem Zeitpunkt also, als es lt. Sentinellabore überhaupt keine Erkrankten mehr durch Covid-19 gibt! Dies ist seit der 16. KW so! 3) Viele Hinweise, dass die Masken physiche und psychische Schäden an Kindern verursachen, werden einfach ignoriert. Selbst Atteste werden nicht akzeptiert. Dies ist vollkommen inakzeptabel! 4) Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni sowie die Demonstrationen am 5. September durch Christopher-Street-Day in Leipzig und Dresden, - ebenfalls ohne Masken und Abstand! -, keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektionsgeschehen". Was ist das für eine Doppelmoral?! 5) Das Tragen der Masken in den Bussen und Bahnen ist doppelt schädlich, weil hier Klimaanlagen installiert sind, und Fenster nicht geöffnet werden können! Fazit: Sämtliche Studien und Nachweise renommiertester Ärzte und Wissenschaftler müssen Ernst genommen werden! Solange diese Hinweise nicht mal überprüft sind, wäre die Maskenpflicht SOFORT auszusetzen. Für jeden Tag, wo sie zu Lasten der Schüler beibehalten wird, sollte pro Tag mindestens 1.000€ / Tag in einen Fonds bezahlt werden, damit Schüler durch die psychischen und physischen Schäden einen Ausgleich erhalten! Schließlich hat man ja auch keine Probleme damit, die Pharmalobby mit Millionen im 3-stelligen Bereich zu sponsern!
Die Maskenpflicht ist eine Kindeswohlgefährdung gesundheitlich sowie psychisch.
Eine 13 Jährige hat im Schulbus ihr Bewusstsein verloren und verstarb später im Krankenhaus. Noch konnte nicht festgestellt worden, warum das Mädchen starb. Fakt jedoch ist: das Mädchen trug einen Mund-Nasen-Schutz zum Zeitpunkt des Geschehens. www.die-neue-welle.de/display-news/kreis-germersheim-schuelerin-bricht-in-bus-zusammen-und-stirbt
Auch junge Schulkinder sollte man nicht zwingen, eine MNB zu tragen, wenn sie dies nicht möchten, weil die Wirksamkeit eine selbstständige und sachgerechte Nutzung voraussetzt. Fehlerhafte Nutzung führt eher zu einer zusätzlichen Kontamination und damit zu einer erhöhten Infektionsgefahr.“
www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.430 (2.371 in Deutschland)