30.05.2016, 21:30
Um eine Studie zu Umgangsrecht und Kindeswohl des Bundesfamilienministeriums nicht den überzeugten Alleinerziehenden zu überlassen, können Sie sich hier dafür bewerben:
www.kindeswohl-umgangsrecht.de/
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Teilnahmevoraussetzungen
Nehmen Sie teil, wenn die Trennung nicht länger als vier Jahre zurück liegt und minderjährige Kinder vorhanden sind.
Natürlich sollen auch Ihre Kinder zu Wort kommen. Wir berücksichtigen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 18 Jahren!
Um zuverlässige Ergebnisse zu bekommen ist es wichtig, dass auch Ihre Kinder (ab 6 Jahren) bereit sind, an einer kurzen Befragung teilzunehmen.
Vor allem suchen wir Teilnehmer aus den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen!
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