Gesundheit

Sicherstellung der Basisnotfallversorgung in Norden/Ostfriesland

Petition richtet sich an
Niedersächsischer Landtag

7.124 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

7.124 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet September 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.01.2024
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

27.09.2024, 21:11

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

es geht um das Beenden des Klageweges. Auf Rat der uns vertretenden Anwaltskanzlei werden wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht anrufen. Das Verfahren würde zu lange Zeit in Anspruch nehmen, die wir mit unseren Forderungen nicht mehr haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer d. J. in seinem Beschluss klargestellt, dass die repräsentative Demokratie so funktioniert, wie wir das mit der Schließung der Notfallaufnahme in der UEK Norden erlebt haben und wie wir das weiter durch das Verhalten des Landkreises erfahren.

Zuständig ist einzig und allein der Krankenhausträger, in unserem Fall der Landkreis Aurich. Die Mehrheitsfraktionen im Kreistag haben gegen alle Proteste und entgegen dem Gebietsreformvertrag, der die Erhaltung der UEK Norden auf dem medizinischen und technischen Stand vorschreibt, die Schließung der Norder Notfallaufnahme und damit die Schließung der somatischen Abteilungen politisch entschieden. Das war vergangenes Jahr, also zu einem Zeitpunkt, wo die nächsten Kommunalwahlen noch rund drei Jahre in relativ weiter Ferne lagen. Die Polit-Strategen gingen wohl davon aus, dass bis dahin Gras über die Sache gewachsen ist.

Dass dieses Kalkül nicht aufgeht, dafür sorgen die Erfahrungen vieler Patienten und ihrer Angehörigen, die in den Krankenhäusern Aurich und Emden ungute Behandlungs- und Versorgungserfahrungen machen.

Der Kontostand unseres Klagefonds weist am 28.8.24 ein Guthaben von 4664,58 € aus. Die Endabrechnung der Anwaltskanzlei liegt allerdings noch nicht vor. Eventuelle Über- oder Unterzahlungen sind zu verrechnen. Vom Kontoguthaben sind ebenfalls die Gebühren für das Treuhandkonto des Klagefonds abzuziehen. Möglicherweise schlägt das Finanzamt auch noch auf und verlangt eine Versteuerung der Einnahmen. Der verbleibende Betrag wird jedenfalls dem Hospiz in Hage überwiesen. Das haben die Aktionsbündnisversammlungen so beschlossen.
Wenn es so weit ist, werden wir berichten und eine Abschlussabrechnung über die Ein- und Ausgaben vorlegen.

Beste Grüße
Anke Lohmann Knut Richter Walter Zuber


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern