15.01.2024, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
14.01.2023, 16:29
Liebe Petitionsunterstützende,
noch einmal recht herzlichen Dank für die Hilfe.
Anbei schicke ich die aktuellen Informationen zum Planungsstand eines Fußweges auf der Klotzscher Straße.
Herzlichen GrusSilke Hennig
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Sehr geehrte Frau Hennig,
entsprechend Ihres Wunsches nach Präzisierung der Antwort auf Ihre Petition haben wir uns mit dem zuständigen Fachamt in Verbindung gesetzt. Folgende Zuarbeit wurde uns übermittelt:
1. „Wann erfolgt/erfolgte die Information an den Ausschuss Stadtentwicklung Bau, Verkehr und Liegenschaften über die Änderungen in der Planung wie von Ihnen beschrieben?“
Die Information an den Baubürgermeister zum aktuellen Planungsstand und dem nun geplanten Querschnitt der Verkehrsbaumaßnahme Klotzscher Straße wird gerade erarbeitet und anschließend mit der Bitte den Ausschuss Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften zu informieren, übergeben.
2. „Für welches Haushaltsjahr sind die Mittel für die Entwurfsplanung des Straßen- und Tiefbauamtes eingeplant und wann wird damit begonnen?“
Eine Finanzierung der Planung sowie des Baus der Klotzscher Straße ist im Haushalt durch das Projekt „Investitionsprogramm Amt 66“ gesichert. Es handelt sich um eine Sammelposition für Vorhaben ohne festen Bautermin. Insofern kann die exakte Einordnung auf ein Haushaltsjahr nicht benannt werden. Nach Information an den Ausschuss kann mit der Entwurfsplanung im Straßen- und Tiefbauamt begonnen werden
3. „In welchem Jahr rechnen Sie mit der baulichen Realisierung des Gehweges an der Klotzscher Straße?“
Der Bau der Eisenbahnüberführung Hauptstraße in Dresden-Langebrück ist für das Jahr 2027 geplant, sodass der Bau der Klotzscher Straße bis dahin abgeschlossen sein soll. Dies ist allerdings davon abhängig, dass der Grunderwerb im Einverständnis der Eigentümer erfolgt. Gelingt dies nicht, ist mit einem langwierigen Planverfahren zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. G. Kiepisch
Team Bürgeranliegen
Abteilung Bürgeranliegen
Landeshauptstadt Dresden
Bürgermeisteramt | Abt. Bürgeranliegen