21.10.2022, 01:37
Ein Rechtschreibefehler und ein Satzbaufehler
Neuer Petitionstext:
Neubau der Höchstspannungsfreileitung von Oberzier nach Blatzheim in Variante 4
Unser Recht auf Schutz und Vorsorge
Die Bezirksregierung favorisiert den Neubau in der Trassenvariante 1. Diese Variante schützt weder Mensch noch Natur. Vorsorge für die Gesundheit der Menschen, für die wirtschaftliche Zukunft und für große unbelastete Natur- und Freizeiträume trifft Variante 1 nicht.
Herr Dr. Wilk, unser neuer Regierungspräsident, ist nicht gezwungen die Entscheidung seiner Vorgängerin "pro Variante 1" zu übernehmen. Mit dieser Petition fordern wir Herrn Dr. Wilk auf, von der Variante 1 Abstand zunehmen und empfehlen die Variante 4.
Schutz und Vorsorge bilden die Basis unseres Lebens. Hören oder lesen wir diese Worte denken die Meisten von uns an die Gesundheit, dann an ihre Familie, an ihre Kinder, an die Natur, an ihren Besitz, an den Arbeitsplatz, die berufliche Vorankommen ..... aber all diese Gedanken haben eins gemeinsam sie richten sich in die Zukunft. Die Trassenwahl für den Neubau bestimmt und gestaltet diese Zukunft in unserer Region maßgeblich.
Schutz und Vorsorge sind die Leitgedanken in unserem Leben und wir finden sie geschützt in unseren Gesetzen - auch für den Neubau einer Höchstspannungsleitung. Daran möchten wir insbesondere die MitarbeiterInnen der planenden Abteilung in der Bezirksregierung Köln erinnern. In welcher Variante würden Sie bauen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten würden ?
Das Raumordnungsgesetz (ROG) und der Landesentwicklungsplan NRW (LEP) geben die Variante 4 vor.vor, Diedie Trassenvarianten 1 und 4 im Vergleich (V1/V4):
Trassenlänge = Flächeninanspruchnahme: 15,9 km /16,4 km
Bündelung mit vorhandener Bandinfrastruktur: 0 % / 82 %
Unterschreitung der Mindestabstände zu Siedlungen: 9 / 1 (2)
Raumzerschneidung als Einzelleitung: 12,8 km / keine
Verringerung der Flächeninanspruchnahme im Freiraum: keine / 825.000 m²
Trassenlänge mit großen Vorbelastungen im Trassenbereich: 17 % / 81 %
Zerschneidung von Siedlungen: 450 m / nein
Zerschneidung des geplanten, interkommunalen Gewerbegebiets: 600 m / nein
Zerschneidung des Siedlungsraumes Merzenich / S-Bahnhof: 500 m / nein
Gewinn hochwertiger Siedlungsflächen durch Abriss Bestandsleitung: kein / 105.000 m²
Begrenzung der Siedlungsentwicklung: 5 / 0
Freistellung von Gewerbeflächen zur wirtschaftlichen Vorsorge: neinVorsorge: nein / ja
Gewinn an Naturfreiraum ohne weiträumig wirkende Freileitungen: kein / 86 km²
Wünschen Sie mehr Informationen so besuchen Sie unsere Webseite: www.wir-entscheiden-mit.com.
Den Brief an Herrn Dr. Wilk finden Sie übrigens auf der Webseite unter Neues /19. August 2022.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 384 (367 in Kreis Düren)