Umwelt

Schutz von Ba-Wü vor unwirtschaftlichen und umweltbelastenden Windkraftanlagen.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regionalverband Stuttgart, Ministerium Verkehr und Infrastruktur, Ministerium Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

640 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

640 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

30.06.2012, 20:12

Der Titel und der Text wurden angepasst, da die Forderungen ganz Baden-Württemberg betreffen. Dies war aufgrund des bisherigen Titels missverständlich. Die spezifische Stellungnahme der Bürgerinitiative Stauferland bleibt von der Änderung unberührt. Jede Region, kann sich mit einer eigenen Stellungnahme anschließen und mit dieser Aktion verlinken.
Neuer Titel: Schutz des Voralbgebietes in von Ba-Wü vor unwirtschaftlichen und umweltbelastenden Windkraftanlagen. Neuer Petitionstext: Die Regionalverbände in Baden-Württemberg haben die Pflicht, Gebiete für Windkraftanlagen auszuweisen.

Die Bürgerinitiative Stauferland hat deshalb eine Stellungnahme vorbereitet, um möchte die vielfältige Kulturlandschaft im Voralbgebiet von Baden-Württemberg vor unwirtschaftlichen und damit vermehrt umweltbelastenden Windkraftanlagen zu bewahren.

Sie haben hier die Möglichkeit, mit Ihrer Unterschrift, aktiv am Planungsprozess mitzuwirken.
Die Stellungnahme soll anschließend an die Entscheidungsgremien im Regionalverband Stuttgart und an die Ministerien für Umwelt und Wirtschaft in Baden-Württemberg geschickt werden.

Durch die neue Gesetzeslage gibt es somit keine rechtliche Absicherung der sog. Konzentrationsgebiete für Windkraftanlagen (WKA). In der Folge kann ein Betreiber seinen Bauanspruch auch außerhalb der ausgewiesenen Gebiete durchsetzen.

Die Bürgerinitiative Stauferland fordert hierzu von der Landesregierung und den Regionalverbänden, insbesondere des Regionalverbandes der Region Stuttgart: Regionalverbänden.

• Keine Ausweisung von Flächen für Windkraftnutzung in unwirtschaftlichen Gebieten.

• Keine Ausweisung von Flächen für Windkraftnutzung im unwirtschaftlichen Voralbgebiet. in vom Vogelzug betroffenen Gebieten

• Keine Ausweisung von Flächen für Windkraftnutzung im vom Vogelzug betroffenen Voralbgebiet.

• Keine Ausweisung von Flächen für Windkraftnutzung im in für den Tourismus und der Naherholung besonders geeigneten Gebiet der Voralb. Gebieten.

• Keine Windkraftanlagen in ausgewiesenen Grünzügen der Region. Regionen.

• rechtliche Rechtliche Absicherung gegen den Verbau durch Windkraftanlagen.

• Die Einrichtung einer Schutzzone im Voralbgebiet und von Schutzzonen z.B am Albtrauf.

Wir bitten die Entscheidungsgremien, den Sachverhalt der Stellungnahme bei der Ausweisung von Flächen zur Erstellung von Windkraftanlagen im Voralbgebiet in Baden-Württemberg zu berücksichtigen.

Die Unterzeichner der Stellungnahme fordern zudem von der Landesregierung, besonders vom Umweltministerium, den von der WHO empfohlene Mindestabstand von 2000 m zu Einzelhäusern und, wie in England bereits Gesetz, 3000 m Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten, zudem die Sicherungspflicht im Sinne des §1 Landesnaturschutzgesetzes wahrzunehmen und die Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Aufhebung der Ausschlussgebiete zurückzunehmen.

Link zur Die Bürgerinitiative Stauferland hat für die Region Stuttgart eine ausführlichen Stellungnahme hier: vorbereitet, welche mit der Unterschriftensammlung an die Entscheidungsgremien im Regionalverband Stuttgart und an die Ministerien für Umwelt und Wirtschaft in Baden-Württemberg geschickt werden soll.
Hier der Link: www.bi-stauferland.de/attachments/File/Stellungnahme_RegVStgt.pdf

Nähere Informationen finden Sie in der Homepage der Bürgerinitiative Stauferland: www.bi-stauferland.de
www.bi-stauferland.de
Wenn Sie für Ihre Region oder Gebiet eine spezifische Stellungnahme einreichen wollen, können Sie sich unserer Aktion anschließen und mit uns verlinken.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
bi.stauferland(at)arcor.de Neue Begründung: Windkraftanlagen sind im Voralbgebiet in Ba-Wü nicht vertretbar, da aufgrund der Windverhältnisse eine wirtschaftliche Nutzung nicht gegeben ist. Zudem muss eine vom Steuerzahler finanzierte Zweitversorgung mit konventionellen Anlagen zur Grundlastsicherung betrieben werden. Es kann somit kein konventionelles Kraftwerk durch Windkraftanlagen ersetzt werden.

Damit treten die Auswirkungen der Windkraftanlagen (WKA) auf Mensch und Natur in den Vordergrund.

• WKA gefährden unsere wertvolle Kulturlandschaft und beliebte Ausflugs- und Wandergebiete wie vor der Kulisse der Kaiserberge und des Albtraufes.
Das Landschaftsbild wird durch über 200 m hohe Industrieanlagen mit drehenden Rotoren geprägt. Eine erholsame Betrachtung der Landschaft ist nicht mehr möglich.

• WKA gefährden den Lebensraum für heimische Tierarten, besonders für seltene bzw. bedrohte Tierarten wie Milan, Kranich, Schleiereule und Fledermaus.
Drehende Rotoren sind für Vögel nicht einschätzbar. Sie werden bei Kollision regelrecht zerstäubt und Luftdruckschwankungen lassen die Lungen von Fledermäusen platzen. Die Gebiete der wie die Voralb bieten Nistmöglichkeiten und Nahrungsgrundlage des Rotmilans.

• WKA gefährden den Vogelzug. Vogelzug
Das Voralbgebiet z.B. bei Göppingen ist nachweislich ein Hauptzuggebiet in Baden-Württemberg. Hier bildet die Schwäbische Alb in ihrer SW-NO-Ausrichtung eine natürliche Barriere und führt zur Verdichtung des Vogelzuges in Richtung Süden.
Die Höhen des Schwarzwaldes bilden ein weiteres Hindernis. Im Winter sind lokale Zugbewegungen durch die klimatischen Unterschiede zwischen Mittelgebirge und tieferen Gegenden der Voralb zu beobachten. Die Gebiete südlich der Schwäbischen Alb bieten mit ihren Seen und Talauen für Zugvögel ideale Rastbedingungen. Es existieren keine verlässlichen Beobachtungen über das Vogelzugverhalten. Durch die Ausweisung von Windkraftgebiete entsteht eine massive Gefährdung von Klein- und Großvogelarten. Großvogelarten

• WKA gefährden unsere Gesundheit.
Belästigung durch nächtliches Leuchtfeuer zur Flugsicherung.
Schlaglicht und Schattenwirkung der drehenden Rotoren kann epileptische Anfälle auslösen.
Der an der WKA entstehende niederfrequente Infraschall wirkt kilometerweit. Er kann Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Angstzustände und Depressionen hervorrufen. Dies ist bereits durch Ärzte dokumentiert. Geräuschentwicklung durch Interferenzeffekte und wetterbedingte Einflüsse werden bei der Planung nicht beachtet und führen zur erhöhten Lärmbelästigung in Form von Windgeräuschen, Schwebungen und Pfeifen, gerade auch nachts.

• WKA gefährden die wirtschaftliche Nutzung des Albtraufes und des Voralbgebietes für Tourismus und für die Naherholung.
Die wirtschaftlichen Folgen werden wir zu tragen haben. Nicht nur durch stark steigende Strompreise und Wertminderung von Immobilien bis 30% bei Verkauf und Vermietung, bis sogar zur Unverkäuflichkeit.

Damit ist vorrangig ein berechtigtes öffentliches Interesse zum Schutz unserer Gesundheit, der Natur und der Landschaft gegeben, das den Bauvorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen entgegensteht.

Im Namen aller Unterzeichner.

Wäschenbeuren, 16.03.2012 (aktiv bis 15.09.2012)


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