19.03.2021, 21:22
im Anhang findet Ihr /Sie eine Pressemitteilung des Umveltverbandes Naturschutzinitiative.
Wir hatten uns an diesen Verband gewandt nachdem die unten anhängigen Briefe abgeschickt wurden und nichts darauf passierte.
Wir verstehen nicht warum der BUND und die HGON die Hände in den Schoss legen und nicht dafür sorgen, dass bis zum Ende der Winterruhe und bis zur genauen Sichtung, mit Beteiligung der Naturschutz-Verbände, wie viele Hamster sich in diesem Bauabschnitt befinden, die Bauarbeiten eingestellt werden.
Man könnte den Eindruck gewinnen dass es die beiden Verbände trotz Klage nicht mehr interessiert und dass ein Abkommen getroffen wurde.Wie sonst erklärt sich Ihr Verhalten?
Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Tagen mit dem Bau der Häuser begonnen wird.
Im Namen des Feldhamsters und im Sinne des Artenschutzes bitten wir Euch / Sie die UNB Hanau, die Stadt Hanau und die Verbände anzuschreiben( Mail adresse siehe unten) und sie aufzufordern sehr schnell tätig zu werden und die Bauarbeiten bis zu den unten angegebenen Forderungen zu stoppen.
umweltamt@hanau.de beate.kornelius@rpda.hessen.de tierschutz@umwelt.hessen.de Martin.Bieberle@hanau.de bundhessen@bund.net info@hgon.de
Dieser Brief ging am 24.02.2021 an Frau Priska Hinz,an Sämtliche Ministerien und Ämter in Land BUND und der EU, den Bauträger sowie an die Stadt Hanau
Sehr geehrte Frau Hinz, sehr geehrter Herr Dr. Hey, sehr geehrter Herr Zuth, sehr geehrte Damen und Herren,
Betreff: Baugebiet am Lützelberg Projekt "BUWOG LANDGUT" in 63454 Hanau Mittelbuchen.
In einem Schreiben, das am 23.02.2021 in die Briefkästen der Anwohner eingeworfen wurde (siehe Anhang), teilte BUWOG mit, dass man ab 24.02.2021 mit den bauvorbereitenden Arbeiten begonnen wird.
Es sollen in ca. 8 Arbeitstagen 4000 cbm Erde abgefahren werden, was ca. 200 LKW-Fahrten, also 25 Fahrten pro Tag entsprechen dürfte.
Wir fordern Sie auf diese Arbeiten sofort "wegen Störung der Winterruhe der dort anwesenden Feldhamstern" zu stoppen.
Es ist nicht richtig, dass sich die Arbeiten außerhalb des Bereichs mit potentiellem Feldhamstervorkommen befinden. In diesem angegebenen Bereich wurde nur ein Eingang des Hamsters geschützt.
Der geschützte Bau befindet sich nur 1,5 Meter vom Bauzaun entfernt und liegt somit direkt im Bauabschnitt 5, dort wo jetzt mit schwerem Baugerät und LKW hantiert werden soll.
Da erwiesen ist, dass ein Bau bis zu 26 Meter lang wird und noch mit vielen Seitenteilen wie Kotkammern, Nahrungskammern usw, angelegt ist, muss man davon ausgehen, dass sich der Bau
weit in den nicht geschützten Bauabschnitt 5 hinein zieht.
Ein viel wichtigeres Argument ist aber, dass auch der Gutachter und die UNB nicht nachweisen können ob sich im Bauabschnitt 5 nicht noch mehr Feldhamsterbaue mit Feldhamstern befinden.
Da auf dem gesamten Bauabschnitt 5 seit 2 Jahren bis zu 6 Meter hohe Erdhügel sind. Deshalb verstehen wir nicht wie eine Untere Naturschutzbehörde und ein Gutachter die Behauptung aufstellen,
dass sich nur in einem sehr beengten Areal , der sich auch noch ausserhalb des Bauzaunes befindet ein potentielles Feldhamstervorkommen befindet.
Es ist auch nochmal darauf hinzuweisen, dass sich genau auf diesem Areal laut Kartierung des Feldhamsterexperten Herrn Sattler, die meisten Feldhamstervorkommen vor Baubeginn befanden.
Anscheinend hat die Vergrämung durch "Tiefpflügen" und das "Fachgutachten" vor der Baugenehmigung seine Wirkung verfehlt und die Hamster sind zurückgekommen.
Die Bauabschnitte 4 und 5 lagen fast 2 Jahre brach und haben eine direkte Anbindung zum Feld.
Wir fordern deshalb die sofortige Einstellung jeglicher Arbeiten auf dem Bauabschnitt 5 sowie im Mai eine, von mehreren Fachgutachtern und nicht nur von Herrn Raskin, sorgsame, rechtlich nachweisliche Untersuchung ob sich im gesamten Bauabschntt 5 Feldhamsterbauten und Tiere befinden.
Wir hoffen, dass man wegen einer Wartezeit von ca. 8 bis 9 Wochen, (die im Angesicht des Artenschutzes für den Bauträger absolut zumutbar sind) bis zum Ende der Winterruhe, den Artenschutz nicht wieder umgeht und damit den Tod von Tieren in Kauf nimmt die auf der roten Liste stehen.
Sonst müsste man den Eindruck gewinnen, dass jetzt wieder Tatsachen geschaffen werden um zu verhindern, dass im Mai der Nachweis erbracht wird, dass sich auf dem Baugebiet auch zu Baubeginn
Feldhamster befunden haben und diese nicht einfach auf der "Durchreise" waren!!
Damit wäre ein Verstoß gegen geltendes EU Artenschutz - Recht bestätigt.
Wir hoffen auf ein zügiges Handeln und erwarten eine Zeitnahe Antwort.