Bildung

Schulanwesenheitspflicht in Baden-Württemberg abschaffen

Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

511 Unterschriften

278 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg

511 Unterschriften

278 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg
  1. Gestartet 21.09.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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24.09.2024, 21:51

Ich habe einige Argumente hinzugefügt. Gelöscht wurde nichts.


Neuer Petitionstext:

Ziel dieser Petiotion:

  • Kindern den Zugang zu freier Bildung außerhalb von Schulgebäuden ermöglichen (dies ist Normalität und etabilierte Praxis in vielen europäischen Nachbarländern und könnenkann nachweislich gute PISA-Ergenisse erzielen.
  • Kinder sollen wieder Spaß am Lernen haben
  • Der Überforderung von Schülern und Lehrern entgegenwirken
  • Weniger Schüler in den Schulen bedeutet finanzielle Einsparungen für den Staat
  • Eine Schulanwesenheitspflicht gibt es in den meisten Ländern dieser Erde nicht
  • Die Schule als Gebäude ist für Kinder nicht zwangsläufig und in jedem Fall ein Entfaltungsort. Manche Kinder lernen besser und effektiver zu Hause, sie leiden unter Mobbing oder unter den Lehrern. Auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen (z.B. ADHS) kann der Unterricht zu Hause neue Möglichkeiten eröffnen.
  • Auch Lehrer verdienen die Möglichkeit außerhalb des Schulgebäudes Kindern in Lerngruppen die relevanten Inhalte des Lehrplans zu vermitteln, ohne Druck, ohne Überforderung und in einem wertschätzenden Rahmen.


Neue Begründung:

Gesetzliche Gesichtspunkte:Wir beziehen uns auf das im Grundgesetzt welches in Artikel 7 besagt: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Hier findet eine Schulpflicht keine Erwähnung.Doch ebenso ist im GG Artikel 6 fest verankert, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern sind und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.InGemeinschaft.Das bedeutet, dass der Staat verpflichtet ist, danach zu schauen, dass die Kindern auch tatsächlich Bildung erhalten, nicht aber, dass der Staat die Bildung selber durchführt. Dies ist geschichtlich gesehen ohnehin eine kurze Tradition (ca. 220 Jahre). Bevor der Staat die Bildung durch die Säkularisation/ Enteignung der Kirche ab 1801 an sich riss, war die Beschulung in den Händen der Kirche. Hiermit möchte ich aufzeigen, dass die Bildung an sich nicht immer rein unter staatlicher Kontrolle war und auch Privatschulen in Deutschland große Freiheiten eingeräumt werden.In Baden-Württemberg wird die Schulpflicht durch das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) geregelt. Laut § 72 ff des Schulgesetzes besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Baden-Württemberg haben.Eine Abschaffung der Schulpflicht ist also möglich und legitim!

Dass die generelle Bildung von Kindern relevant ist, das soll hier in keinster Weise in Frage gestellt werden. Vielmehr soll mit dieser Petition ein Weg geschaffen werden, wie ihn einige unserer Nachbarländer, beispielsweise Österreich erfolgreich bestreiten.bestreitet. Dort ist der Unterricht zu Hause gestattet, solange die jährlichen Lernstandsprüfungen erfolgreich abgelegt werden und der Schüler nachweist, dass ein gewisser Bildungsstand sichergestellt ist. Österreich liegt dabei bei den geprüften Fachbereichen Mathe, Lesekompetenz und Natur­wissenschaften bei der letzten PISA-Studie ebenso vor Deutschland, wie auch Belgien, Großbritanien, die Niederlande, Dänemark und auch Finnland. Sie alle erlauben den Unterricht ohne eine Schulanwesenheitspflicht.In Finnland, einem Spitzenreiter der PISA-Studien, besteht statt einer Schulpflicht eine Lernpflicht, die im 7. Lebensjahr des Kindes beginnt und neun Jahre dauert. Kinder dürfen zu Hause unterrichtet werden. Wir sehen also, dass erfolgreiche Wissensvermittlung nicht zwangsläufig mit dem Besuch des Schulgebäudes einhergehen muss.Viele Eltern berichten von demotivierten Lehrern, von überfüllten Klassen und Kindern, die bereits nach der ersten Klasse jegliche intrinsische Motivation am Lernen verloren haben. Ein Schulsystem, das die Freude am Lernen nimmt und somit einem, im Menschen fest verankerten Streben nach Wissen, entgegensteht, darf nicht alternativlos und unter Androhung von erheblichen Strafen, bis zum Kindesentzug, verpflichtend sein.Natürlich muss gewährleistet sein, dass jene Kinder, die keine Schule besuchen, die nötigen sozialen Kontakte pflegen können. Doch Deutschland weist eine vielseitige und flächendeckende Vereinsstruktur auf, welche Kindern ermöglicht Kontakte zu knüpfen mit Kindern gleichen Alters und mit gleichen Interessen. Konfliktfähigkeit wird nicht nur in der Schule gelernt, sondern auch innerhalb der Familie, auf dem Spielplatz, im Freundeskreis oder in besagten Vereinen.Es ist im Interesse der Kinder, Sorge dafür zu tragen, dass ihre Entwicklung ohne bleibende Schäden, psychische Belastungen und Stress erfolgen kann.Eine Untersuchung des Psychologen Ludwig Bilz von der TU Dresden unter 4400 Kindern hat ergeben, dass die psychische Gesundheit durch den Schulbesuch nachhaltiger und stärker geprägt wird, wie man bisher annahm. Unter anderem zeigt die Studie, dass Kinder, die in der fünften Klasse gemobbt wurden, vier Jahre später ein deutlich höheres Risiko hatten, an psychosomatischen Beschwerden zu erkranken. [1]In kleineren Gruppen oder einem liebevollen familiären Umfeld kann auf das einzelne Kinder mehr Rücksicht genommen werden, es ist möglich individuelle Lernmethoden anzuwenden und interessensbasiert das Lernen zu lernen. Dies ist in einer Regelschule nicht realisierbar und würde die Lehrkräfte zudem zusätzlich belasten und sogar überfordern.Gemessen daran, dass Kinderschutz in Deutschland großgeschrieben wird, ist daher die Etablierung einer Alternativen Beschulungsoption im privaten Umfeld nur folgerichtig.

[1] www.focus.de/familie/schule/psychologie/wenn-schule-die-seele-krank-macht-psychologie_id_2094551.html



Neues Zeichnungsende: 20.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 282 (163 in Baden-Württemberg)


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