11.12.2014, 01:21
wegen des Gerichtsbeschluss
Neue Begründung: Die Durchsetzung der angedrohten Abschiebung würde zur Folge haben, dass die Familie zerrissen würde. Nicht nur aus diesem Grund kommt die Ausreise in ein anderes Land nicht zumutbar. Für die Kinder der Familie würde die Zwangsumsiedelung in ein ihnen fremdes Land nicht nur einen Kulturschock bedeuten, sondern sie in eine existentielle Krise stürzen. Sie würden nicht nur aus ihrem vertrauten sozialen Umfeld entwurzelt/ fortgerissen sondern auch ihren Vater verlieren. Ein Familienmitglieder leidet unter einen schweren chronischen Erkrankung, deren Behandlung in ihrer Heimat nicht möglich wäre.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hingegen würde das Fortbestehen der Familie sichern und ihr ein Leben ohne fortwährende Angst garantieren. Zudem würde sie es den Kindern ermöglichen ihre Oma im Irak zu besuchen, was sie sich von ganzem Herzen wünschen ohne fürchten zu müssen danach nicht in ihre Heimat, Deutschland, zurückkehren zu dürfen. Die Eltern würden sich zudem für ihre Kinder wünschen, dass diese ein Recht auf Teilhabe an den Dingen haben, die sie in Deutschland kennen und lieben gelernt haben, wie z.B. dass Recht auf Individualität, die guten Bildungschancen, die medizinische Versorgung und die Wertschätzung der Menschenrechte.
Obwohl dass die Abschiebungsfrist ausgelaufen ist ,und das Gericht sich für die Schütz der Familie entschieden hat ,dass keine getrennte Abschiebung mehr gibt ,bleibt immer
noch die Ängste und die Sorge ,dass die integriete Familiemitglieder noch ohne sichreren Aufenthaltstitel leben müssen.
Das Leben in Unsicherheit belastet die ganze Familie , am schlimmsten betroffen , sind die Kinder , die nicht in der Lage sind diese Probleme zu verstehen und zu akzptieren.