740 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Ulf Kämpfer
Wir fordern die Ausländerbehörde Kiel dazu auf sich an das Grundgesetz zu halten und der Familie Bentaleb/ Hussain Barsinji das allgemeine Menschenrecht auf Schutz von Ehe und Familie zuzustehen! Dazu ist es unbedingt notwendig die Ausreiseaufforderung bzw. Abschiebungsandrohung zurückzuziehen und der gesamten Familie eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Familie lebt seit 11 bzw. 17 Jahren in Kiel. Während die Eltern sich gut integriert haben, sind die drei Kinder der Familie, im Alter von 3 - 7 Jahren, hier zu Hause. Haben sie doch in Kiel das Welt der Licht erblickt. Sie sprechen sehr gut Deutsch. Die älteste Tochter besucht die 2. Klasse der Grundschule. Trotzdem die Familie schon so lange in Kiel ansässig ist, besitzen weder die Eltern noch die hier geborenen Kinder eine Aufenthaltserlaubnis. Am 27.10. 2014 bekamen die Mutter und ihre drei Kinder eine Grenzübertrittsbescheinigung, die die vier dazu verpflichtet "die Bundesrepublik Deutschland gem. § 50 Aufenthaltsgesetz" bis zum 27.11.2014 zu verlassen. Falls sie dieser Aufforderung nicht nachkommen wird ihnen die Abschiebung in die Heimat ihrer Mutter, Marokko, "ausdrücklich angedroht". Seitdem lebt die Familie in Angst vor einer gewaltsam durchgesetzten Abschiebung. http:/: Familie von Abschiebung bedroht Part1 youtu.be/N--0eFcDyBM
Kiel: Familie von Abschiebung bedroht Part 2 . youtu.be/GNH4p_R320M
Begründung
Die Durchsetzung der angedrohten Abschiebung würde zur Folge haben, dass die Familie zerrissen würde. Nicht nur aus diesem Grund kommt die Ausreise in ein anderes Land nicht zumutbar. Für die Kinder der Familie würde die Zwangsumsiedelung in ein ihnen fremdes Land nicht nur einen Kulturschock bedeuten, sondern sie in eine existentielle Krise stürzen. Sie würden nicht nur aus ihrem vertrauten sozialen Umfeld entwurzelt/ fortgerissen sondern auch ihren Vater verlieren. Ein Familienmitglieder leidet unter einen schweren chronischen Erkrankung, deren Behandlung in ihrer Heimat nicht möglich wäre. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hingegen würde das Fortbestehen der Familie sichern und ihr ein Leben ohne fortwährende Angst garantieren. Zudem würde sie es den Kindern ermöglichen ihre Oma im Irak zu besuchen, was sie sich von ganzem Herzen wünschen ohne fürchten zu müssen danach nicht in ihre Heimat, Deutschland, zurückkehren zu dürfen. Die Eltern würden sich zudem für ihre Kinder wünschen, dass diese ein Recht auf Teilhabe an den Dingen haben, die sie in Deutschland kennen und lieben gelernt haben, wie z.B. dass Recht auf Individualität, die guten Bildungschancen, die medizinische Versorgung und die Wertschätzung der Menschenrechte. Obwohl dass die Abschiebungsfrist ausgelaufen ist ,und das Gericht sich für die Schütz der Familie entschieden hat ,dass keine getrennte Abschiebung mehr gibt ,bleibt immer
noch die Ängste und die Sorge ,dass die integriete Familiemitglieder noch ohne sichreren Aufenthaltstitel leben müssen. Das Leben in Unsicherheit belastet die ganze Familie , am schlimmsten betroffen , sind die Kinder , die nicht in der Lage sind diese Probleme zu verstehen und zu akzptieren.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition ist bereit zur Übergabe
am 02.06.2015Lieber Unterstützer
Zuerst möchten wir uns herzlich bei Euch allen bedanken.
leider ist unsere Situation noch ,wie die ist, bis jetzt hat sich nichts verändert. -
Änderungen an der Petition
am 15.01.2015
Debatte
Man darf nicht zulassen ,das kinder von vater und Ehemann von der Ehefrau getrennt werden. Eine familie wegen stück papieren getrennt wird,dass man kleinen kindern schadet die schäden davon tragen werden,welchen ausmass diese schäden für die familie bedeutet und was Für folgen es mit sich bringt ist erschreckend ...und wünscht sich keine Familie das ist der lebendige Tot einfach unmenschlich !!
Die Erstentscheidung im Asylverfahren dauerte mitnichten 17 Jahre. Wir haben ein Rechtssystem in dem die Familie sämtliche Rechtswege ausgeschöpft hat. Mit allen Vor- und Nachteilen. Der Familie war somit seit langem bekannt, dass der Asylantrag abgelehnt wird. Die lange Aufenthaltsdauer ist somit nicht der Bundesrepublik zuzurechnen sondern der Familie. Demzufolge hat sie auch die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Wenn ich mich jahrelang gegen die Eintreibung einer Forderung rechtlich wehre, muss ich sie letztendlich ja auch zahlen. So ist das im Rechtsstaat.