26.09.2024, 02:11
Liebe Tierschutzbewegte,
der furchtbare Flammentod von über 50.000 Schweinen in Alt Tellin (Mecklenburg-Vorpommern) ist nun bereits über dreieinhalb Jahre her. Unmittelbar nach der Katastrophe haben wir eine Petition an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern formuliert und diese nach der Sammlung von über 6.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Landtages übergeben. In dieser Petition fordern wir die Abgeordneten auf, die Genehmigung für Alt Tellin zu widerrufen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Tiere im Brandfall wirksam retten zu können.
Unsere Forderungen haben wir mit Demonstrationen an der abgebrannten Schweinezucht- und -mastanlage in Alt Tellin mehrfach unterstrichen.
Dass die Brandkatastrophe von Alt Tellin kein Zufall war, sondern ein vorhersehbares Szenario, beweist ein Gutachten, das Greenpeace vor gut einem Jahr vorgelegt hat. Darin wird der Beleg erbracht, dass die Genehmigungspraxis für Tierhaltungsanlagen einen wirksamen Brandschutz für die Tiere nicht gewährleistet. Link: www.greenpeace.de/biodiversitaet/landwirtschaft/tierhaltung/industrielle-schweinestaelle-brandgefaehrlich
Zudem haben wir als BUND M-V einen rund halbstündigen Film anfertigen lassen, der die langjährige Auseinandersetzung mit der Megaschweinezucht dokumentiert. Der informative Film ist hier verlinkt: www.youtube.com/watch?v=7YMnF8IjHkU
Der Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes M-V, Dr. Till Backhaus, zeigte sich angesichts des Großbrandes in Alt Tellin schockiert und kündigte etliche Initiativen der Landesregierung an, um Tiere in Tierställen besser vor Bränden zu schützen. Doch bis heute ist nicht viel geschehen. Das Grundproblem bleibt. Immer noch sind Megaställe, wie bei Alt Tellin, genehmigungsfähig und immer noch wird ein wirksamer Brandschutz von den Genehmigungsbehörden nicht durchgesetzt. Der Minister agiert hier auch scheinheilig, denn u.a. seiner Politik ist es zuzuschreiben, dass sich gigantische Tierfabriken, wie in Alt Tellin, in unserem Bundesland etablieren konnten.
Wir als BUND verfassten wegen des unzureichenden Brandschutzes in Alt Tellin eine Strafanzeige. Am 28.12. 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Stralsund diese Strafanzeige ein. Begründung: Man konnte keine Brandursache feststellen.
Unser Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft wurde ebenfalls abgelehnt.
Der Brand war mehrfach auch Anlass für intensive Debatten im Plenum des Landtages.
Der Petitionsausschuss des Landtages befasste sich letztlich in drei Sitzungen mit unserer Petition. Im Ergebnis schloss er sich aber im Wesentlichen den Antworten des befragten Landwirtschaftsministeriums an. Demnach teilte er uns mit, dass die Genehmigung für Alt Tellin nicht widerrufen werden muss, weil ein Wiederaufbau der Anlage ohnehin nicht mehr zulässig wäre. Zudem sei eine Richtlinie zur Umsetzung der Rettungspflicht für die Tiere im Brandfall in Arbeit und andere Planungen für Schweineanlagen seien nicht mit der Anlage in Alt Tellin vergleichbar.
Im Dezember 2023 teilte der Petitionsausschuss dann mit, dass die Petition „abschließend behandelt“ und „an die Landesregierung überwiesen“ worden sei. In der Begründung heißt es, dass sich die Landesregierung „zur Aufarbeitung der Brandkatastrophe und zu den damit einhergehenden Folgen für ähnliche Tierhaltungsanlagen …in ständigem Austausch mit den beteiligten Akteuren“ befände. „So wurden Maßnahmen eingeleitet, die sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene dazu beitragen sollen, dass die Gefahr der Wiederholung einer solchen Brandkatstrophe verringert wird. Derzeit ist aber noch nicht absehbar, ob die ergriffenen Vorsichts- und Vorsorgemaßnahmen sowie Kontrollen ausreichen, um den Anforderungen des Tierschutzes angemessen gerecht zu werden. Daher soll mit der Petition noch einmal auf die vorgebrachten Einwendungen aufmerksam gemacht und diese einer intensiven Prüfung unterzogen werden.“
Mittlerweile hat das Landwirtschaftsministerium eine Richtlinie „Bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ erlassen. Der BUND hatte dazu einen umfangreiche Stellungnahme verfasst. Leider wurden die Argumente des BUND nicht berücksichtigt.
Die fertige Brandschutzrichtlinie ist enttäuschend. Sie legt sogar noch größere Brandbekämpfungsabschnitte fest, als bisher und macht keine neuen Vorgaben zur Feuersicherheit der tragenden Bauteile für Stallbauten. Nach 30 Minuten Feuerlast kann der Stall nach wie vor einstürzen.
Fakt ist also, mit der Brandschutzrichtlinie für Tierställe gibt es keine wirksame Brandschutzvorschrift zum Schutz der Nutztiere.
Bis heute hat es in Mecklenburg-Vorpommern weitere Brände von Tierhaltungsanlagen gegeben.
Beispiel: www.zeit.de/news/2024-01/02/brand-im-stall-mit-1000-ferkeln-im-kreis-ludwigslust-parchim
Wir geben jedoch nicht auf. Eine Größenbegrenzung für Tierställe und ein Brandschutz, der tatsächlich Leben retten hilft, sind dringend notwendig!
Ihr BUND M-V