Steuern

Rücknahme Hebesatz Grundsteuer

Petition richtet sich an
Bürgermeister Stephan Vehreschild

3.606 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.606 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Oktober 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 15.11.2024
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

14.01.2024, 13:49

Liebe Grundsteuerzahler/innen, zurzeit erhalte ich viele Mails mit der Bitte um Unterstützung bei der Formulierung des Widerspruchs. Ich bin auch nur eine "normale" Bürgerin, ohne juristische Kenntnisse und darf und möchte keine falschen Auskünfte geben. Trotzdem eine Hilfestellung. Meines Erachtens reicht es, wenn Sie beispielsweise nur schreiben:

"Ich lege Widerspruch gegen die Erhöhung des Grundbesitzabgabenbescheids ein".
ACHTUNG: Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung! Sie müssten einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.

Sie MÜSSEN NICHTS begründen. Können aber beispielsweise noch hinzufügen:
Diese Erhöhung ist unverhältnismäßig hoch.
Diese exorbitante Erhöhung führt zu einer zusätzlichen Belastung, insbesondere in Zeiten der Inflation und Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen.
Hier ist Ihnen natürlich freigestellt, wie Sie es weiter formulieren möchten.

Sie können einen Brief schicken. Im Abgabenbescheid steht nicht, dass er per Einschreiben geschickt werden muss (dies dient eher zu Ihrer Sicherheit, so wissen Sie, dass er angekommen ist).
Weiterhin mache ich auf folgendes aufmerksam: Im Schreiben steht, dass man den Widerspruch an die "de-mail" senden kann. Dies geht aber nur, wenn Sie selbst eine "de"-E-Mail eingerichtet haben!! Daher habe ICH bei meiner E-Mail (die ich an rathaus@niederkassel.de) geschickt habe, hinzugefügt:
"Diesen Widerspruch senden wir NICHT an die in Ihrem Schreiben genannte DE-Mail-Adresse, da wir
1. kein DE-Konto haben und es auch nicht einrichten werden, da
2. der Bund sich am 31.08.2024 davon verabschieden wird, da dies kaum genutzt, zu teuer und umständlich ist. Daher bitten wir um Bestätigung, dass Sie unseren Widerspruch ordnungs- und rechtmäßig erhalten haben. Andernfalls teilen Sie uns bitte fristgemäß mit, wie (auf welchem Weg) der Widerspruch bei Ihnen einzugehen hat".
Weiter schreibt die Stadt, dass man den Widerspruch "zur Niederschrift einlegen" kann. Was heißt das? Das heißt, dass Sie zum Rathaus gehen und dort Ihren Widerspruch [mündlich] protokollieren lassen können. Mich würde interessieren, wie die Mitarbeiter/innen im Rathaus reagieren, wenn tatsächlich mehrere hundert Bürger ins Rathaus gehen und dort ihren Widerspruch protokollieren lassen, haha.
Für Sie zur Info: Bis jetzt habe ich aus dem Rathaus noch nichts gehört. Es sollte im Dezember eine Haushaltssicherungskommission eingesetzt werden. In deren Beratungen wird auch die Petition einfließen. Dieser Ausschuss soll wohl am 15.01. tagen. Der nächste Termin des HAUPTausschusses ist am 31.01.2024.
Ich halte Sie auf dem Laufenden. Beste Grüße G. Krischel


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