08.04.2020, 18:04
Änderung der Sachlage.
Gemeindevertretung hat sich entschieden April Beiträge rückzuerstatten.
Neuer Petitionstext: Die Gemeindevertretung hat einer Rückzahlung der Beiträge für April zugestimmt.
www.e-pages.dk/hakreisstormarn/389/article/1117245/25/1/render/?token=cc213424952ef0482f8b70f0c3889dae
Wenn es zu einer längeren Schließung kommt stehen den Eltern weitere Rückzahlungen zu. Dies wurde noch nicht entschieden. Deshalb
bleibt diese Petition noch bestehen.
Kommunen sollen mit 50 Millionen Euro aus dem Corona-Soforthilfeprogramm unterstützt werden, damit Eltern landesweit die Kita-Beiträge für zwei Monate zurückerstattet werden können.
In anderen Gemeinden werden die April-Einzüge ausgesetzt. In der Gemeinde Siek sogar der April und Mai. Mai
In Großhansdorf wird eine Extrarunde gedreht. Die Eltern sollen weiterhin ihre Kita-Gebühren bezahlen, bis die Gemeindevertretung das verabschiedete Gesetzt vorliegen hat. Dies kann bis Mai/Juni dauern. Das verstehen wir nicht unter einer Sofortmaßnahme!
Ebenso wurde ein Antragsformular entwickelt, damit Eltern, die in Kurzarbeit gehen mussten oder sogar gekündigt wurden ein Antrag auf Stundung stellen können. Es heißt in der Sofortmaßnahme es soll auf unbürokratischem Wege die Eltern erreichen! Das ist alles andere als unbürokratisch und schnell!
Wir brauchen JETZT Hilfe und nicht in 2 Monaten! Die Gemeindevertretung sieht keinen Grund für eine vorzeitige Sondersitzung und ob die Sitzung am 14.04. Stattfindet wissen sie noch nicht.
- www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200323_Kitareform.html
Neue Begründung: Wir brauchen eure Unterstützung um jetzt Unterstützung weiterhin finanzielle Hilfe, wie vom Land besprochen, zu bekommen! Viele von uns können nicht auf Rückzahlungen in 2 Monaten warten. Einige haben sogar Sorge dass sie ihre Miete nicht mehr zahlen können! Aber Kita-Gebühren für nicht erbrachte Dienstleistung?!
Wir werden sehen was mit dem Mai sein wird, sobald es zu einer weiteren Schließung kommt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 259 (183 in Großhansdorf)