12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
31.08.2015, 11:24
Hallo zusammen,
leider ergab die Online - Petition nicht den gewünschten Erfolg, da nur wenige Unterzeichnet haben. Dachte es würde im Interesse aller liegen, zumindest Eltern, aber dem ist anscheinend nicht so.
Nichts desto trotz, ist ja noch die Petition im Umlauf, die in allen Kita´s in Bremen ausgelegt wurden ist. Abgabe ist der 21.9. Hoffe dort auf mehr Zuspruch. Im Anschluss werde ich dann alle gesammelten Unterschriften einreichen und hoffe damit auf Erfolg bzw. Umsetzung der Ersattung ab dem 1. Streiktag.
Danke + Gruss
Dana Yilmaz
21.07.2015, 10:57
Titel, da vorher zu ungenau
Neuer Titel: Einheitliche Rückerstattung der Kita Beiträge ab dem 1. Streiktag Neuer Petitionstext: Die KiTa hat ab dem 08.05. - 05.06.2015 Deutschlandweit gestreikt, neue Streiks stehen nach den Sommerferien höchstwahrscheinlich wieder an, da die Tarifverhandlungen erneut gescheitert sind. Da wir die Zeit über trotzdem volle Beiträge zahlen mussten, obwohl keine Betreuung gegeben war, fordere ich die volle Rückerstattung in diesem für diesen Zeitraum. Neue Begründung: Wir allein tragen die Belastungen des Streiks, während die Städte als kommunaler Arbeitgeber mit jedem Streiktag Kosten in erheblicher Höhe einspart und ungerechtfertige Einnahmen, ebenfalls in erheblicher Höhe Höhe, erzielt. In jedem Bundesland wird unterscheidlich zurückerstattet z.B. in Oldenburg ab dem 1. Streiktag, Hannover ab dem 5. und hier in Bremen ab dem 11. und auch hierzu müssen erstmal die dementsprechenden Gesetze geschaffen werden, werden. Ich fordere in jedem Bundesland, die Rückerstattung ab dem 1. Streiktag, da wir als Eltern wirklich einbusen wirkliche Einbusen in dieser Zeit hatten, wie z. B. bezahlten sowie unbezahlten Urlaub, Überstunden Abbau Überstundenabbau und teilweise zusätzliche Kosten durch eine Alternativ Betreuung wie Tagesmutter etc. Bei den Kindertageseinrichtungsgebühren handelt es sich, wie bei jeder anderen öffentlichen-rechtlichen öffentlich-rechtlichen Gebühr auch, um eine hoheitliche Abgabe, bei denen der Zahlungspflichtige, in diesem Fall "Wir" einen Leistungsanspruch gg. den Staatlichen Träger (KiTa) hat. Sie als Träger sind dieser Leistungspflicht nicht nachgekommen.