26.04.2020, 13:58
Verdeutlichung der Problematik. Die Abschaffung der Frist soll für alle
Ausgleichpflichtigen gelten.
Neue Begründung: Wenn der Begünstigte den Versorgungsausgleich nicht länger als 36 Monate erhalten hat, ist die Rückübertragung nach seinem Tod unproblematisch. Mein geschiedener Mann Ehemann, der ca. 5 Jahre den Versorgungsausgleich bekommen hatte, ist vor 3 Jahren verstorben. Der Versorgungsausgleich wird weiterhin durchgeführt. Ich konnte nicht in Erfahrung bringen aufgrund welchen Gesetzes dies geschieht und wen ich jetzt mit den von mir erarbeiteten Rentenpunkten "versorge". "versorge".Außer meinem geschiedenen Ehemann waren keine weiteren Begünstigte in dem Scheidungsurteil vorgesehen. Für mich ist das Diebstahl. Ich
Außerselbst erhalte nur eine kleine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und möchte meine Rentenpunkte zurück. zurück. Die 36-Monate-Frist soll
rückwirkend entfallen. Egal wie lange der Begünstigte den Versorgungsausgleich erhalten hat, stehen die Rentenpunkte demjenigen zu, der sie erarbeitet hat.
- www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-scheidung-versorgungsausgleich.html
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 23 (23 in Deutschland)