30.11.2015, 15:10
Dem Verein "Mühlendammschleuse e.V." sind mit Bescheid des Finanzamtes Rostock vom 25.11.2015 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO bescheinigt worden.
Damit gelten wir als gemeinnützig und können ab sofort Spendenquittungen ausstellen.
Vielen Dank.