14.05.2024, 23:40
Liebe Mitstreiter,
im Amtsboten Nr. 17/24 wurde bekannt gegeben, dass die Gemeinderatssitzung zur Behandlung des Bürgerantrags deshalb verschoben wurde, weil das Planungsbüro mit der Erstellung eines NEUEN Entwurfs einer GestaltungsSATZUNG anhand der Empfehlungen der eingesetzten Beratungsgruppe noch nicht fertig ist.
Es wird also einen neuen Satzungsentwurf geben. Und das zum Einen, obwohl sich 533 Röthleiner innerhalb kürzester Zeit mit ihrer Unterschrift ausdrücklich GEGEN eine verbindliche Satzung ausgesprochen haben. Zum Anderen wurden wir betroffene Eigentümer wieder nicht einbezogen... Dafür aber ein Gremium aus nicht gewählten „Beratern“.
Wir haben daher (diesmal schriftlich) beantragt, in die genannten Empfehlungen Einsicht nehmen zu dürfen, um zumindest erahnen zu können, was auf uns zukommt. Diese Anfrage wurde vom Bürgermeister nicht beantwortet.
Und das, obwohl ja seitens der Gemeinde immer wieder in Wort und Schrift (z.B. Amtsbote Nr. 2/24, Seite 3) beteuert wird, dass interessierte Bürger jederzeit alle Unterlagen hinsichtlich geplanter Gestaltungssatzung und Leitfaden im Rathaus nicht nur hätten einsehen, sondern sogar hätten abholen können, aber daran lediglich spärliches Interesse gezeigt wurde. Tatsächlich blieb unsere Anfrage, den Satzungsentwurf im Dezember 2023 einzusehen, noch bevor dieser auf der Gemeindehomepage veröffentlich wurde, erfolglos. Ebenso unser kürzlicher Versuch, die aktuelle, geänderte Fassung einzusehen.
Es bleibt also alles wie gehabt im Umgang mit uns Bürgern: Wir werden nicht in die Entscheidungen über unser Eigentum einbezogen, wir dürfen noch nicht einmal in das geplante Vorhaben Einsicht nehmen und es ist wieder eine verbindliche Satzung anstelle eines freiwilligen Leitfadens in Planung.