29.05.2014, 00:12
Die grüsse der Betriebsräte vergessen
Neuer Petitionstext: In Nordrhein Westfalen wird das Rettungswesen derzeit im so genannten Dualen System organisiert. Dies bedeutet, dass neben dem öffentlichen Rettungsdienst die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen für Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auch außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes auf genehmigter Grundlage möglich ist. In diesem Zusammenhang sind auf „genehmigter Basis“ viele private Firmen sowie Hilfsorganisationen tätig.
Im Wesentlichen geht es um die geplante Abschaffung der §19 Absatz 6 des Rettungsdienstgesetzes NRW. Diese Vorschrift hat allen, die bislang eine fahrzeugbezogene, befristete Genehmigung für den Einsatz eines Rettungswagens/ Krankentransportwagens hatten, einen Rechtsanspruch auf Wiedererteilung, wenn nichts Vorwerfbares vorgelegen hatte.
Dieser Rechtsanspruch, der sich aus den notwendigen Sicherstellung eines ausreichenden Bevölkerungsschutzes begründete, erlaubte den Unternehmen Dauerbeschäftigungsverhältnisse mit qualifizierten Rettungssanitätern/Rettungsassistenten einzugehen.
Der Wegfall des § 19 Abs. 6 wird zur Folge haben: die Dauerarbeitsverhältnisse werden für die Dauer der Genehmigung (in der Regel höchstens 5 Jahre) zu befristeten Arbeitsverhältnissen runtergestuft, ob sich dann qualifizierte Kräfte finden, ist fraglich, Investitionen werden hinausgeschoben.
Sollte der §19 Absatz 6. gestrichen werden, ist eine Verlängerung der Genehmigung immer der Willkür der Aufsichtsbehörde unterworfen. Somit müssten alle Arbeitsverträge mit Ablauf der Genehmigung befristet werden. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Verträge.
Das Beste für Hilfsorganisationen und Unternehmer wären dann Leiharbeiter. Somit fallen die 3000 unbefristeten Arbeitsplätze in NRW weg.
In einem Schreiben vom Minister für Arbeit, Guntram Schneider heißt es in seiner Stellungnahme vom 02.12.2013, dass wenn es zur Streichung des §19.6. RettG NRW kommt, Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müssten (Schreiben als Anlage).
Im Koalitionsvertrag Stand Sommer 2013 wurde in Zeile 6084-6090 festgehalten:
„Durch die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes müssen daher unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben öffentliche Planung und Einsatzleitung gesichert sein, und qualifizierte Dauerarbeitsplätze, Mitbestimmung und Tarifvereinbarungen Grundlage eines stabilen Systems mit öffentlichen, privaten und karitativen Trägern bleiben. Letztere sind wegen ihrer großen Mobilisierungsfähigkeit von ehrenamtlichen, gleichwohl ausgebildeten Helferinnen und Helfern insbesondere bei Großschadensereignissen unverzichtbar.“
Zu den europarechtlichen Vorgaben der Rechtsanwälte RWP aus Düsseldorf vom 12.05.2014 kommt man in einem Gutachten zu den EU Richtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU zu dem Schluss, dass es aus Europäischer Sicht keinen Grund zu bereits erteilter Genehmigungen gibt, diese einzuschränken oder zu versagen.
Somit ist es eine rein politische Entscheidung in NRW ob die unbefristeten Arbeitsplätze aufgehoben werden.
Am Rande sei noch erwähnt, dass dieses Thema auch im Land Bayern und Niedersachsen für ein neues Gesetz diskutiert wurde, dies aber auf Grund der Arbeitsplatzerhaltung als erledigt betrachtet wurde.
Liebe Grüsse eure Betriebsräte
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