Umwelt

Rettet den Rosensee auf dem Gelände der ehemaligen Tongrube Wiernsheim/Pinache

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Landwirtschaftsministerium) Baden-Württemberg

85 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

85 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

14.08.2013, 21:57

Fazit des mittlerweile vorliegenden Gutachtens wurde ergänzt und Hinweis zum Empfänger der Petition im Fließtext: Seit 2011 ist nicht mehr das Umwelt- sondern das Landwirtschaftsministerium für Naturschutzbelange in Baden-Württemberg zuständig.
Neuer Petitionstext: Der Rosensee und die zugehörige Flachwasserzone auf dem Gelände der ehemaligen Tongrube in Wiernsheim/Pinache soll aufgeschüttet und wieder zu Ackerland werden.

Der Versuch der Gemeinde und der Wienerberger AG als Pächter und ehemaligem Tongruben-Betreiber, das Gelände unter Naturschutz stellen zu lassen ist gescheitert. Gleiches gilt für den Versuch zumindest einen Teil des Geländers von den Eigentümern zu erwerben und somit vor der "Re-Kultivierung" zu bewahren.

Wir verlangen einen zeitlichen Aufschub für die Aufschüttung und in der Folge
eine erneute Prüfung der Schutzwürdigkeit durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Höhere Naturschutzbehörde und ggf. das Ministerium für Umwelt, Klima Ländlichen Raum und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg. Verbraucherschutz (Landwirtschaftsministerium) als Oberste Naturschutzbehörde.

Die bisherige Entscheidung der zuständigen Behörden basiert auf einem einzelnen Gutachten. Dieses spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Biotops aus. Relevante Umweltorganisationen wie Nabu und OVBW, die in der Vergangenheit nicht eingebunden waren, haben ihre Unterstützung bei der Aktualisierung und Anreicherung des Datenmaterials hinsichtlich der ansässigen Tiere und Pflanzen angeboten.

Der zeitliche Aufschub ist darüberhinaus notwendig, um in weiterführenden Gesprächen mit den Flächeneigentümern doch noch mögliche Kompromisslösungen sowie ein generelles Nutzungskonzept für das Gelände zu erarbeiten.


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