15.04.2013, 15:34
Schreibfehler
Neue Begründung: Derzeit klagt die „The Absolut Company AB“ gegen die „Absolut Digital GmbH und Co. KG“ mit ihrem Produkt „Absolut Radio“ wegen der Verwendung des Wortes „absolut“ im Sendernamen. Der schwedische Spirituosen-Hersteller hat sich den Begriff „absolut“ schützen lassen. „Der gute Ruf der Vodka-Marke werde ausgenutzt, die Namensgebung könne bei Verbrauchern zu Verwechslungen führen und der Schutz von Minderjährigen sei nicht zu gewährleisten“, so argumentierten Sprecher des Konzerns bereits 2008, im Rechtstreit mit dem britischen Radiosender „Absolute Radio“. Wie genau sich die Parteien einigten ist unklar, der Sender trägt jedoch noch heute seinen Namen. Gerüchteweise wurde kolportiert, dass Gelder geflossen sind.
Alle Bundesbürger verwenden Adjektive wie „absolut“ im Alltag, ohne dass sie mit einem Unternehmen oder einem Produkt assoziiert werden. Im Duden wird „absolut“ unter anderem mit „vollkommen, souverän, unbedingt“, etc. umschrieben. Oft wird der Begriff auch verwendet, um eine Tatsache zu bestätigen oder zu bekräftigen.
Der „Absolut“-Streitfall könnte auf Grund seiner Präzedenzwirkung nur der Anfang sein. Ähnliche Worte wie „super“, „bestimmt“, „perfekt“, etc. könnten folgen.
Zusammen müssen wir uns dafür stark machen, dass genau solche Begriffe nicht durch ausufernde Markenrechte aus dem Sprachgebrauch verdrängt werden, ferner, dass ein Unternehmen durch Wort-Monopole Anspruch auf deren Verwendung und Gebrauch geltend machen kann.
Alleine in Deutschland gibt es etwa 400 Unternehmen, die den Begriff „absolut“ im Namen tragen. Es darf nicht passieren, dass diese durch eine Markenrechtsvergabe auf ein Adjektiv um ihren Namen fürchten müssen.
Unterstützen Sie daher mit Ihrer Unterschrift unser Anliegen zum Schutz unserer Sprache und Wörter, damit Sie und alle andere anderen weiterhin die Wörter sagen und verwenden dürfen, die Sie sagen wollen und nicht die, die Ihnen die Unternehmen vorschreiben.