07.03.2015, 21:28
Werte Unterstützer unserer Online-Petition "Rettet unsere Birken - die Birkenallee darf nicht sterben",
der ein oder andere wird es sicherlich schon aus der Lokalpresse wissen: wir haben unser Ziel letztendlich erreicht. Aus der Online-Petition und der damit ebenfalls verbundenen Unterschriftensammlung vor Ort, hat sich dann ein Bürgerbegehren entwickelt, da die Bereitschaft des Gemeinderates eine Petition zu akzeptieren, nicht allzu groß war.
Das Bürgerbegehren hat dann mit 320 gültigen Unterschriften, das notwendige Quorum erreicht, um gemäß Bayerischer Gemeindeordnung zugelassen zu werden.
Um der finanzschwachen Gemeinde Theilheim allerdings die geschätzten Kosten von rund 3.000 € für die Durchführung des Bürgerbegehrens zu ersparen, haben wir daher vorgeschlagen, dass der Gemeinderat dem Bürgerbegehren entspricht und dieses selbst umsetzt.
In der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2015, hat der Gemeinderat zu erst beschlossen, das Fällen der Birken so lange auszusetzen, bis ein Gesamtkonzept für das ganze Areal, Dreschplatz - Biebelrieder-Straße - Westheimer-Straße und Kilian-Wallrapp-Straße, vorliegt. Da dieser Beschluss alleine aber keiner zeitlichen Bindung unterliegt, haben wir als Initiatoren des Bürgerbegehrens dann noch den Zusatzantrag gestellt, dass der vorherige Beschluss des Gemeinderates für den Zeitraum von mindestens einem Jahr gelten soll, also exakt den selben Zeitraum den ein erfolgreiches Bürgerbegehren den Gemeinderat ebenfalls verpflichtend gebunden hätte.
Hier nochmal der Beschluss im Wortlaut:
„ Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme. Die Birkenallee am ehemaligen Dreschplatz Biebelrieder-Straße-Westheimer-Straße wird somit nicht gefällt. Damit entfällt der Bürgerentscheid. Der Beschluss des Gemeinderates ist für mindestens 1 Jahr bindend.“
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre engagierte Unterstützung
im Namen aller Initiatoren
Fred Stahl
15.11.2014, 00:38
Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben
Gelegentlich scheint eine Internet-Recherche durchaus sinnvoll und bereichernd zu sein. Aufgrund eines Hinweise eines Unterzeichners, dass es zwischen Birken und Hainbuchen eine Kreuzallergie gäbe, also wer auf bestimmte Epitope der einen Pflanze reagiert, wird auch mit großer Wahrscheinlichkeit auf ein ähnliches einer anderen Pflanze allergisch reagieren. Beispiel: Birke -> Apfel.
Dann wollte ich eigentlich nur noch wissen, in welcher Gattung sich dann letztendlich Hainbuchen einreihen, dass die gewaltig "Dreck" machen (laubabwerfender Baum) weiß ich selbst, hab' ja schließlich den halben Garten voll damit:
"Die (Gemeine) Hainbuche (Carpinus betulus), auch Weißbuche, Hagebuche oder Hornbaum genannt, gehört zur Gattung der Hainbuchen (Carpinus) aus der Familie der BIRKENGEWÄCHSE (Betulaceae)" (de.wikipedia.org/wiki/Hainbuche)
Na dann sind ja die 15.000 Euro professionell und gut angelegt.
Beim nächsten mal. wählt alles anders ;)
13.11.2014, 22:38
Gelegentlich scheint eine Internet-Recherche durchaus sinnvoll und bereichernd zu sein. Aufgrund eines Hinweise eines Unterzeichners, dass es zwischen Birken und Hainbuchen eine Kreuzallergie gäbe, also wer auf bestimmte Epitope der einen Pflanze reagiert, wird auch mit großer Wahrscheinlichkeit auf ein ähnliches einer anderen Pflanze allergisch reagieren. Beispiel: Birke -> Apfel.
Dann wollte ich eigentlich nur noch wissen, in welcher Gattung sich dann letztendlich Hainbuchen einreihen, dass die gewaltig "Dreck" machen (laubabwerfender Baum) weiß ich selbst, hab' ja schließlich den halben Garten voll damit:
"Die (Gemeine) Hainbuche (Carpinus betulus), auch Weißbuche, Hagebuche oder Hornbaum genannt, gehört zur Gattung der Hainbuchen (Carpinus) aus der Familie der BIRKENGEWÄCHSE (Betulaceae)" (de.wikipedia.org/wiki/Hainbuche)
Na dann sind ja die 15.000 Euro professionell und gut angelegt.
10.11.2014, 16:59
Rechtschreibfehler
Neue Begründung: Es ist ein völliger Unsinn ist, Unsinn, 40 Jahre alte, gesunde Bäume zu fällen und durch neue zu ersetzen. Diese großen Birken verschönern nicht nur das ohnehin nicht allzu einladende Ortsbild am östlichen Ortseingang, sie haben auch und noch mehrere Jahrzehnte Lebenserwartung und weißen auch keine Verkehrssicherheitsmängel auf.
Vor allem ältere Bäume haben einen hohen ökologischen Wert, welchen Neupflanzungen erst nach mehreren Jahrzehnten erreichen.
Gerade in Zeiten von Luftverschmutzung, Feinstaubbelastung und Klimawandel, einen gesunden Baumbestand, der für eine gewisse Lebensqualität steht, Sauerstoff produziert, Feinstaub filtert und auch noch obendrein das Ortsbild bereichert, abzuholzen, darf nicht sein.
Die 15.000 Euro sind gerade in Zeiten knapper Gemeindekassen - und Theilheim zählt wohl eher nicht zu den reichen Kommunen - anderweitig sinnvoller und besser angelegt.