Umwelt

Rettet unser Naherholungsgebiet Himmelgeister Rheinbogen!

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

3.428 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.01.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

11.02.2021, 13:14

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Zur aktuellen Hochwasserlage hat sich NRW-Umweltministerin Heinen-Esser geäußert. In der Pressemitteilung des Landesumweltministeriums vom 05.02.2021 wird sie dazu folgendermaßen zitiert: "Am Rhein treten größere Hochwasser in Nordrhein-Westfalen vor allem im Winter auf, wenn sich Hochwasser aus Mosel und Oberrhein überlagern. Die Klimamodelle zeigen, dass Extremereignisse und Winterniederschläge voraussichtlich zunehmen werden und in der Folge auch die Hochwassergefahren. Hierauf müssen wir uns bestmöglich vorbereiten.“ Die 1,4 Millionen Menschen, die in NRW in Rheinnähe wohnen, würden „durch technische und vorsorgende Maßnahmen des Hochwasserschutzes geschützt. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen wie die Anbindung der Flüsse an ihre Auen und Schaffung von naturnahen Überflutungsbereichen gefördert.“ Diese Einlassung der Ministerin wäre eine gute Gelegenheit für die Stadt Düsseldorf, mit dem Land über eine Förderung der Rückverlegung des Himmelgeister Rheindeichs zu sprechen.

Womit wir zur Kooperationsvereinbarung von CDU und GRÜNEN für den Düsseldorfer Rat kommen, die zu Jahresbeginn von beiden Parteien beschlossen worden ist. Die Koop-Vereinbarung stellt die Grundlage für die Ratstätigkeit der beiden Parteien für die nächsten fünf Jahre dar und enthält auch Aussagen zum Konflikt um den Himmelgeister Rheindeich. Der Bau des neuen Deichs soll nicht vor dem Urteil im anhängigen Gerichtsverfahren beginnen (Koop-Vereinbarung, S. 21/22).

Die Deichkonferenz als Bündnis von Düsseldorfer Naturschutzvereinen und -initiativen begrüßt die Absichtserklärung der Kooperationspartner CDU und GRÜNE, zusätzlich „die Verwaltung (zu) beauftragen, die Planung der möglichen Varianten für eine Rückverlegungsvariante vorzubereiten, um auch auf diese Entscheidung vorbereitet zu sein und ein neues Planfeststellungverfahren ohne Zeitverlust starten zu können“.

Unsere Kritik an der Formulierung der Kooperationsvereinbarung: Allein von der gerichtlichen Entscheidung soll abhängen, ob eine Deichrückverlegung geplant wird.
Bis dahin vergehen Jahre und jetzt schon soll die Planung der „Sanierungsvariante“ fortgesetzt werden, denn eine aufschiebende Wirkung hat die Klage des BUND bisher nicht.

Die Sanierung des alten Deiches wird wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Neubau eines zurückverlegten Deiches im Schutz des alten Deiches. Beim Neubau entfällt die Abtragung des alten Deiches. Es entfallen die Pausen in Hochwasserzeiten. Und was besonders entscheidend ist, es entfällt der mehrjährige Vorlauf zur Umsiedlung der bedrohten Arten der Flora und Fauna (Auflage der Bezirksregierung im Planfeststellungsbeschluss).

Wir bitten um Nachbesserung und wünschen uns, dass der Stadtrat einen sofortigen Umstieg auf die Deichrückverlegung beschließt, denn in diesem Fall tritt so gut wie kein Zeitverlust im Vergleich zur aktuellen Planung ein. Der Gerichtsprozess wäre hinfällig und der Hochwasserschutz in Itter/Himmelgeist zeitnah zu gewährleisten.


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