10.11.2016, 02:30
Das Herbstlaub der alten Bäume im Park ringsum das Franz Rohde Haus ist eine Augenweide - aber auch ein Grund, daran zu erinnern, dass nicht nur das Gebäude von Otto Bartning unter Denkmalschutz steht, sondern ganz ausdrücklich auch der Park als Kulturdenkmal gem. § 2 DSchGBW eingestuft wurde und in der Liste der Karlsruher Kulturdenkmale geführt wird.