04.07.2013, 14:57
Sprachliche Korrektur.
Neuer Petitionstext: Wir fordern:
1. eine volle Refinanzierung der tarifbedingten Kostensteigerungen der ambulanten Pflege!
2. eine Entbürokratisierung in der Pflege!
3. eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens!
4. eine Anpassung der Vergütungs-Systematik an das Leistungsgeschehen!
Die Häusliche Pflege ist in Gefahr!
Seit vielen Jahren leisten die kirchlichen Sozialstationen wertvolle Dienste für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Nun aber schreiben über 60 % der Sozialstationen von Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg rote Zahlen!
Das liegt daran, dass Politik und Krankenkassen sich schon über Jahre hinweg weigern, die Leistungen der Stationen so zu vergüten, dass diese ihren Mitarbeitern faire Tariflöhne zahlen können. Wir tun es trotzdem! Aber viele Sozialstationen würden deshalb in den nächsten 5 Jahren schließen müssen, wenn sich nicht grundlegend etwas ändert.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Herr S., 81 Jahre, allein lebend, leidet an Demenz, ist schwerhörig und neigt zu Stürzen. Bei Herrn S. werden in einem Hausbesuch fünf Leistungen durchgeführt. Es handelt sich dabei um die Blut-zuckerkontrolle, die subkutane Injektion, die Medikamentengabe, Augentropfen (beidseitig) und das Anziehen von Kompressions-strümpfen. Wie man an den Leistungen und den Diagnosen erkennen kann, ist daher ein erhöhter Zeitaufwand notwendig, um eine adäquate Versorgung zu leisten.
Die Krankenkasse zahlt der Sozialstation hierfür 9,04 Euro pro Tag - die Anreise und notwendige Dokumentation inbegriffen. Wie soll eine Sozialstation damit wirtschaften können?
Unterstützen sie unsere Petition, damit unsere Mitarbeiter auch weiterhin die Häusliche häusliche Pflege unter menschenwürdigen Bedingungen leisten können!
Weitere Infos: www.pflege-hat-wert.de Neue Begründung: Zu Forderung 1: Refinanzierung der Tariflöhne
Die wirtschaftliche Situation der kirchlichen Sozialstationen in Baden-Württemberg ist prekär. Seit Jahren werden die nachweislich vorhandenen vorhandenen, v. a. tariflichen und sonstigen Kosten-steigerungen Kostensteigerungen trotz langwieriger Verhandlungen von den Krankenkassen nicht refinanziert oder anders ausgedrückt: die Bezahlung nach Tarif scheint die Krankenkassen nicht zu interessieren.
Die Personalkosten sind in den letzten neun Jahren allein durch Tarifsteigerungen um 17 Prozentpunkte gewachsen. Unsere Tarife orientieren sich jedoch lediglich am TVöD-Niveau. Dem steht im Bereich der Häuslichen Krankenpflege eine Erhöhung der Pflegevergütung um lediglich acht Prozentpunkte gegenüber. Das bedeutet: Über die Hälfte der Personalkostensteigerungen in den letzten neun Jahren wurden nicht refinanziert.
Die angespannte wirtschaftliche Lage führte zur notwendigen Straffung von Arbeitsabläufen und zur Ausschöpfung von Reserven. Die Grenzen dieses Rationalisierungspotentials sind aber längst erreicht, wenn die Qualität der Leistungserbringung nicht massiv beeinträchtigt und die angemessene Tarifentlohnung unserer Pflegekräfte nicht in Frage gestellt werden soll.
Warum jedoch gelingt es nicht, zu angemessenen Ergebnissen zu kommen, ja, warum entsteht der Eindruck, es seien Scheinverhandlungen? Obwohl die Vertreter der Kassen regelmäßig Nachweise der kalkulierten Kostensteigerungen von den Pflegeanbietern fordern, sind sie nicht bereit, einer Vergütungserhöhung im nachgewiesenen Umfang zuzustimmen. Sie beziehen sich vielmehr auf die Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen (also der Entwicklung der Löhne und Gehälter) und bezeichnen dies als maximalen Verhandlungsspielraum.
Tatsächlich gefährdet die dringend notwendige Erhöhung im Bereich der Häuslichen Krankenpflege mit Sicherheit nicht den Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Denn die Ausgaben für die Häusliche Krankenpflege machen bei den Krankenkassen nicht einmal ca. zwei Prozent ihrer Gesamtausgaben aus, während die interne Verwaltung mit fünf Prozent zu Buche schlägt.
Angesichts der derzeit guten Kassenlage der Krankenkasse ist es daher ein unverantwortlicher Affront, wenn zwar die gute Qualität gelobt, aber die angemessene Bezahlung fachlich guter Leistungen verwehrt wird.
Zu Forderung 2: Entbürokratisierung in der Pflege
Auch die zunehmende Bürokratisierung ist für die Sozialstationen ein Kostenfaktor, der nicht unterschätzt werden darf. Laut statistischem Statistischem Bundesamt von 2012 wird rund 40 Prozent der Arbeitszeit einer Pflegekraft für die Dokumentation und das Ausfüllen von Formularen verwendet. Der Verwaltungsaufwand verursacht Kosten, die Zeit kommt nicht der Pflege zugute.
Das Statistische Bundesamt hat vor Kurzem den Bürokratieaufwand in der Pflege ermittelt. Danach belaufen sich dafür die jährlichen Kosten auf 2,7 Milliarden Euro. Allein in der häuslichen Häuslichen Krankenpflege summieren sich die Bürokratiekosten auf 191 Millionen Euro, die bei Leistungserbringern und Krankenversicherungen entstehen.
Zu Forderung 3: Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens!
Das aufwändige Antragsverfahren bei der häuslichen Häuslichen Krankenpflege führt zu einer horrenden Kostensteigerung, die von den Kassen nicht finanziert wird. Die Dienste können nur solche Leistungen erbringen, die die Ärzte verordnen, wie z.B. Wundversorgung. Problematisch ist hier, dass die Kassen oft ärztlich verordnete Leistungen ablehnen oder Verordnungen verändern.
Beispiele sind:
• Trotz vorliegender ärztlicher Verordnungen werden von den Krankenkassen bei den
Pflegediensten zusätzliche Dokumente (Wundprotokoll, Medikamentenplan etc.)
angefordert, bevor über eine Leistung entschieden wird.
• Krankenkassen kürzen Dauer und Häufigkeit von ärztlich verordneten Leistungen,
wodurch die Erreichung des Therapieziels in Frage gestellt wird.
All dies führt zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand für den Pflegedienst mit Arzt, Versichertem und Krankenkasse. Da die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen oft überfordert sind, sind es vor allem die Pflegedienste, die sich für die Pflegebedürftigen engagieren. Unsere Erfahrung Erfahrungen zeigen: Krankenkassen haben häufiger die Kosteneinsparung und nicht die Interesse Interessen ihrer Versicherten im Blick.
Zu Forderung 4: Anpassung der Vergütungs-Systematik an das Leistungsgeschehen!
In der Häuslichen Krankenpflege werden nicht die einzelnen Leistungen, die erbracht werden, bezahlt, sondern diese Leistungen sind Leistungsgruppen zugeordnet. Kritisch ist, dass pro Hausbesuch nur eine Leistungsgruppe vergütet wird, egal ob eine oder mehrere Leistungen erbracht werden, ob die Anfahrt 100 Meter oder 10 km beträgt.
Darüber hinaus führt die unterschiedliche Ausgestaltung der Rahmenverträge und Preisvereinbarungen zu weiterem Aufwand und macht die Steuerung der Leistungserbringung schwierig.