16.09.2014, 15:59
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat am 11. September vor dem Deutschen Bundestag erklärt, dass sie "in Kürze" den Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit vorlegen werde. Vor dem Hintergrund jüngster Tarifauseinandersetzungen und Streiks sieht die Ministerin offensichtlich nun eine günstige Gelegenheit, den Wunsch der Arbeitgeberverbände nach einer Einschränkung des Streikrechts zu erfüllen. Den bereits bekannten Begründungen für ein Eingreifen des Gesetzgebers hat die Ministerin eine neue Variante hinzugefügt: Das Streikrecht gelte grundsätzlich nur dann, wenn "alle gemeinsam für alle" streiken. Wörtlich sagte Frau Nahles: "Zum Kern des Streikrechts gehört immer auch das Prinzip der Solidarität." Faktisch stellte sie damit das aus der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) abgeleitete Streikrecht unter einen nicht näher definierten staatlichen Vorbehalt. Der Widerspruch zur Tarifautonomie ist evident.