09.04.2014, 15:03
Die im Koalitionsvertrag angekündigten Regelungen zur Tarifeinheit sind nicht Teil des Entwurfs für ein "Tarifautonomiestärkungsgesetz", den das Bundeskabinett am 2. April 2014 verabschiedet hat (u.a. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns). Offensichtlich gibt es weiterhin Klärungsbedarf, sodass der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan für das Tarifeinheitsgesetz nicht zu halten ist. Nunmehr soll eine Arbeitsgruppe aus Ministerialbeamten der beteiligten Bundesministerien (Arbeit und Soziales, Inneres, Justiz) einen Gesetzesvorschlag vorbereiten. Der Sprecher des federführenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sagte dem "Wall Street Journal Deutschland", eine Lösung müsse beiden Seiten - großen wie kleinen Arbeitnehmervertretungen, der Arbeitgeber- wie der Arbeitnehmerseite gerecht werden. "Und sie muss verfassungsfest sein."
Artikel im WSJ Deutschland: www.wsj.de/article/LL-CO-20140401-003063.html