Region: Kempen
Bauen

Rettet die geschützte Lindenallee Hülser Strasse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Volker Rübo

1.392 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.392 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

18.01.2020, 13:58

Rettet die Lindenallee Hülser Strasse
Zwischenbericht.

- Ende Offenlage BP161 am 2019-12-13, nu kann die Verwaltung drüber sinnieren.

- Das Schreiben von Strassen.NRW gegen einen Kreisverkehr am Außenring hat die Verwaltung immer noch nicht herausgegeben. Ganz geheim.

- Ältestenrat 2020-01-15: hatten verschiedene Ratsmitglieder gebeten, Schreiben von Strassen.nrw zu besorgen. Keine Antwort.

- Nächst mögliche Behandlung des Themas in einem sogenannten Fachausschuss beim Rat der Stadt Kempen 2020-02-03.
Heute, 2020-01-17 liegt noch keine Tagesordnung vor.

- also, unsere Linden haben eine Gnadenfrist, es sei denn
der Beirat beim Kreis Viersen lässt
am 2020-02-04 die Kettensägen von der Kette.
Heute, 2020-01-17 liegt noch keine Tagesordnung vor.

***

„Zu fällen einen schönen Baum,
braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
braucht er, bedenk' es,
ein Jahrhundert.“
Eugen Roth

Auszug aus Niederschrift, erstellt 2020-01-11,
Beirat bei Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Viersen
Sitzung am 2019-11-19

TOP 7 Mitteilungen und Anfragen

7.1 Unterrichtung des Beirates über die Beteiligung des Kreises Viersen am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 [bp161] „Gewerbegebiet südlich Hülser Straße“ der Stadt Kempen; hier: Geplante Fällung von Bäumen einer Lindenalllee

Dezernent Budde informiert, dass der Kreis Viersen aktuell zur Offenlage des o. a. Bebauungsplans beteiligt worden ist.
Bekanntlich dürfen Bäume einer nach Landesrecht geschützten Allee nur gefällt werden, nachdem der Kreis Viersen als untere Naturschutzbehörde unter den Voraussetzungen
des § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hierfür eine naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten zum Alleenschutz im Landesnaturschutzgesetz NRW gewährt hat.

Daran hält sich selbstverständlich auch die Stadt Kempen. Sie hat im Übrigen gegenüber dem Kreis Viersen erklärt, „weitere Alternativen zur Erschließung“ zu prüfen. Die Vorlage dieser Alternativenprüfung und der nach § 67 Abs. 1 BNatSchG notwendige Befreiungsantrag der Stadt bleiben abzuwarten.

Für den Fall, dass die Fällung einer bestimmten Anzahl von Alleebäumen unumgänglich sein sollte, würde der entsprechende Befreiungsantrag in einer der nächsten Sitzungen des Naturschutz-
beirats behandelt. ["Behandelt", wahrscheinlich stimmt die Kreisverwaltung für eine Befreiung, der Beirat wird "informiert".]

Kommentar:
==> Bürokraten Chinesisch:

"Für den Fall, das eine geplante Maßnahme 'unumgänglich' sein sollte!"

- unumgänglich!
- übergeordnetes öffentliches Interesse!
- nicht zu vermeiden, wegen ...
- Verwaltung sieht keine Alternativen
- die Allee muß dem Moloch Kraftverkehr geopfert werden
- Alternativen werden verworfen
- Alternativen werden schlechtgerechnet.
-
Kommentarende

7.2 Sitzungstermine 2020
Dezernent Budde gibt die im Kreistagsinformationssystem veröffentlichten Termine für die Sitzungen des Naturschutzbeirats im Jahr 2020 wie folgt bekannt:

Dienstag, 04.02.2020, 18 Uhr
Dienstag, 09.06.2020, 18 Uhr
Dienstag, 29.09.2020, 18 Uhr
Dienstag, 01.12.2020, 18 Uhr

--
Mit Grüßen aus
meinem Wildbienengarten

Georg Lüdecke


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