09.07.2024, 07:54
Liebe Unterstützende,
im aktuellen Koalitionsvertrag ist ein Handlungskonzept hinterlegt, welches unter anderem auf Grundlage dieser Petition ausgearbeitet wurde und dem Insektensterben entgegenwirken soll. In der Realität passiert aber leider das Gegenteil.
Es erreichte mich ein eindringlicher Hilferuf aus Dresden von Julia Rüttnauer.
In vielen Kommunen Sachsens ist ein Baum ab einem Stammumfang von 30 cm, gemessen in 1 m Höhe vom Erdboden, besonders schützenswert. Sind es aber 200 Bäume welche sich als Wald definieren auf einer Fläche von weniger als 2 ha, stehen diese nicht unter Schutz und dürfen abgeholzt werden. So geschehen mit einem kleinen Wald in Dresden. Möglich macht dies eine Gesetzeslücke, die besagt, dass innerstädtischer Wald unter das Sächsische Waldgesetz fällt, in dem in §19 Abs. 3 (www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5405-SaechsWaldG#p19) geregelt ist, dass erst ab einer Fläche von 2 ha eine Genehmigung für Kahlhiebe erforderlich ist. Für die dort lebende Insekten- und Tierwelt eine Katastrophe. Vorallem weil geschützte, auf der roten Liste stehenden, Insektenarten nicht erfasst werden.
Diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Aus diesem Grund möchte ich Sie alle ganz herzlich bitten, diese Petition zu unterzeichnen, auch wenn Sie nicht aus Sachsen sind.
www.openpetition.de/petition/online/stadtwaelder-retten-saechsisches-waldgesetz-aendern
Wir können hier vor Ort wirklich jegliche Unterstützung gebrauchen.
Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße
Uta Strenger