31.05.2012, 00:09
Liebe Petitionsteilnehmer,
die Petition wird in Kürze geschlossen, da das Verfahren in ein Bürgerbegehren übergehen muss. Leider konnten wir die Stadtoberen mit unseren bisherigen Aktionen nicht zu einem Umdenken bewegen.
Ihre große Beteiligung hat uns gezeigt, dass das der richtige Weg ist und wir danken Ihnen ganz herzlich dafür.
Für ein Bürgerbegehren sind online-Unterschriften nicht zulässig!!!
Weiterhin dürfen bei einem Bürgerbegehren nur Bürger aus Roth (Postleitzahl 91154) unterschreiben, die auch wahlberechtigt sind.
Die Unterschriftsliste, sowie weitere Informationen, sind über unsere Homepage www.prostadtwald.de abrufbar. Die Unterschriftsliste ist zum Download bereitgestellt. Sie muss alle angegebenen Daten enthalten, um für das Bürgerbegehren zugelassen zu werden.
Bitte gebt uns auch Euere Stimme auf dem Papier, zum Erhalt des Stadtparks.
Vielen Dank
Thomas Trautner
Sprecher der Initiative prostadtwald.de