04.05.2017, 15:18
In diesem Jahr ist der Zug leider abgefahren. In Zukunft ist eine objektive Beurteilung durch den Landkreis einzufordern. Es ist der Behörde nicht frei gestellt nach „Belieben“ auszuweisen oder es eben zu unterlassen. Das Kriterium der Ausweisung ist an strenge europäische Bestimmungen der Badegewässerrichtlinie RL 2006/7/EG vom 15. Februar 2006 (BbgBadV) gebunden. In der BbgBadV regeln § 11 die Beteiligung der Öffentlichkeit und § 12 die Information der Öffentlichkeit. Hinweise, nach denen Wünsche und Bitten von Stadtverordneten bzw. der Amtsverwaltung zu berücksichtigen sind, finden sich jedoch nicht!
Mit besten Grüßen aus Bad Pyrmont
Karl-Heinz Hundertmark
AG Rettet den Rudower See