12.12.2022, 09:41
Lieber Unterstützer*innen,
die amtliche Überprüfung unseres Antrags auf Durchführung eines Bürgerbegehrens erbrachte 2.771 in Albstadt wahlberechtigte Personen, 305 Personen mehr, als das für ein Bürgerbegehren geforderte 7%-Minimum von aktuell 2.466 Personen. Aber die Verwaltung sieht formale Mängel, u.a. weil die online-Unterschriften nicht zulässig sein sollen. Diesen Donnerstag wird der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Zulässigkeit beraten und entscheiden.
Im Zug des Verfahrens steht uns eine Anhörung zu. Lara und ich haben diese verfasst und zu Eurer Information ist diese im Anhang zu finden. Wir skizzieren in dieser Anhörung auch den weiteren Weg, sozusagen den Plan B.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Verwaltung angehalten ist keine Fakten zu schaffen, bis die Verwaltungsentscheidungen bezüglich unseres Bürgerbegehrens rechtskräftig sind - und bis zur Rechtskräftigkeit könnten noch einige Wochen vergehen...
Je mehr Zeit wir gewinnen, desto besser für uns - aber lasst uns diese Zeit nutzen um wieder und wieder (auch öffentlich) Fragen zu stellen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und beste Grüße