Region: Garbsen
Soziales

Restaurant Helena muss bleiben!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Christian Grahl

1.421 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

1.421 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

18.08.2021, 15:36

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Liebe Unterstützende,

leider habe ich die vorherige Nachricht zu vorschnell abgeschickt, ohne die E-Mail des Bürgermeisters anzufügen. Ich bitte um Nachsicht. Hier nun die Antwort von Herrn Dr. Grahl auf meinen offenen Brief und meine Antwort auf seine E-Mail:

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Sehr geehrter Herr Rother,

es ist anerkennenswert, wie engagiert Sie sich für den Gastronomen stark machen. Auch ich schätze das Helena sehr und kann deshalb gut nachvollziehen, dass sich so viele Unterzeichner für den Erhalt aussprechen. Allerdings ist schon lange kommuniziert und nicht rückgängig zu machen, dass eine Sanierung des Hallenbads nicht gleichzeitig mit dem Erhalt der Gastronomie möglich ist.

Der Pächter wusste seit 2017, dass er innerhalb der nächsten wenigen Jahre sein Restaurant nicht mehr im Gebäude des Hallenbads weiterführen kann. Dies haben aufgrund eines Ratsentscheids die Verwaltung und der Pächter gemeinsam durch einen Vertrag besiegelt. Nach diesem Vertrag endet das Pachtverhältnis am 31.12.2021.

Noch vor der endgültigen Förderzusage des Landes für die dringend notwendige Sanierung des Schwimmbads hat die Verwaltung im Mai dieses Jahres ein persönliches Gespräch mit dem Pächter geführt. Dabei wurde mit dem Pächter zum wiederholten Male die Vertragslage durchgegangen, und es wurde ihm ausführlich erläutert, dass die baulichen Veränderungen, die seit 2017 Anlass und Grund für eine Vertragsbeendigung sind, demnächst anstehen und deshalb von der vertraglichen Kündigungsoption nunmehr Gebrauch gemacht werden muss.

Bei der Neugestaltung des Bades müssen alle zum Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Bauvorschriften erfüllt werden. Weder der Bürgermeister noch der Rat, dem die abschließende Entwurfsplanung noch einmal vorgestellt werden wird, kann sich darüber hinwegsetzen.

Unter anderem müssen öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet sein. Dies betrifft beispielsweise die Zugänglichkeit der Schwimmbecken, die Umkleiden und die Sanitärbereiche. Die vorliegende Vorplanung des beauftragten Architekturbüros Venneberg und Zech berücksichtigt alle aktuellen baurechtlichen Anforderungen wie Barrierefreiheit und Brandschutz und die vom Rat vorgesehene Nutzung des Bades mit einem Schwerpunkt auf Vereins- und Schulschwimmen. Dies wurde am 20. April 2021 in der Sitzung des Kultur- und Sportausschusses ausführlich vorgestellt.

Der Start der Sanierungsmaßnahme ist für September 2022 vorgesehen. Neben der kompletten Schwimmbadtechnik werden unter anderem sämtliche Leitungen im Gebäude erneuert. Während dieser Baumaßnahmen ist keine Nutzung des Gebäudes möglich. Der Umfang der durchzuführenden Maßnahmen war wie gesagt bereits lange bekannt und hat, nachdem der Rat die Sanierung des Hallenbades Auf der Horst im Jahr 2017 beschlossen hatte, 2017 auf Basis eines entsprechenden Ratsbeschlusses zu einer Änderung des Pachtvertrages geführt. Ab diesem Zeitpunkt wusste der Pächter, dass sein Pachtvertrag gekündigt wird, sobald die Stadt die Sanierung des Bades in Auf der Horst in Angriff nimmt.

Gut nachvollziehen kann ich wie eingangs erläutert, dass es für die Gäste und den Pächter schmerzlich ist, den bewährten Standort jetzt aufgeben zu müssen – mindestens für den Pächter kommt das allerdings nicht überraschend.

Beigefügt finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Garbsen vom 14. Juli 2021 zu diesem Thema. Auch in dieser Pressemitteilung ist bereits der genannte Sachverhalt ausführlich geschildert.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine E-Mail vom heutigen Tag und die Pressemitteilung an die Unterzeichnenden der Petition weiterreichen könnten. Denn alle, die sich für dieses Thema interessieren, sollten in voller Transparenz informiert sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Grahl
Bürgermeister

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Sehr geehrter Herr Grahl,

gerne komme ich Ihrem Wunsch nach, Ihr Mail auf der Petitionsplattform zu veröffentlichen.
Ich stimme Ihnen zu, dass die volle Transparenz wichtig ist. Deshalb erwarte ich auch,
dass die Auftragsvergabe an die Architekten mit den Planungsvorgaben der Stadt und die
resultierenden Planungen der Architekten öffentlich ausgelegt werden.
Niemand kann nachvollziehen, warum das Baurecht und die Barrierefreiheit eine Vergrößerung
des Bades um 550m² (das ist die vermietete Gastronomiefläche) erfordern.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Rother


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