05.03.2022, 22:24
Das Land Sachsen-Anhalt hat die Registrierungspflicht (Kontaktnachverfolgung) gänzlich gekippt:
"Die neue Verordnung regelt die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells in der Gastronomie, in der Beherbergung sowie im organisierten Sportbetrieb. Dort gilt dann das 3-G-Zugangsmodell: Das heißt, der Zutritt ist Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test gestattet. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form. Das 3G-Zugangsmodell für körpernahe Dienstleistungen bleibt hingegen auch nach dem 4. März weiter bestehen, dann allerdings ohne Kontaktdatenerfassung der Kundinnen und Kunden."
Quelle: www.hwk-magdeburg.de/artikel/sachsen-anhalt-2g-pflicht-im-einzelhandel-entfaellt-16,0,6454.html
Das sind gute Nachrichten!