Verkehr

Regenerative Kraftstoffe (eFuels) jetzt!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

10.238 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

10.238 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

03.05.2020, 13:27

Umfangreiche Überarbeitung des Petitionstextes. Aus Übersichtsgründen erfolgt die Überarbeitung in mehreren Schritten.


Neuer Petitionstext: Normale **Worum es in dieser Petition geht:
• Eine möglichst schnelle und sozialverträgliche Einführung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe
• Den klimafreundlichen Betrieb von bestehenden und zukünftigen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, insbesondere auch bei privaten PKWs
• Eine Klimapolitik im Verkehrssektor, die für alle Technologien offen ist und diese im Wettbewerb fair vergleicht und bewertet
• Ein fairer Wettbewerb von E-Mobilität und Verbrennungsmotor und eine ganzheitliche Bewertung „Cradle to Grave“ (von der Produktion bis zur Verschrottung) und nicht nur „Tank to Wheel“
• Eine weltweit praktikable Lösung**
Deutschland und die EU haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Das bedeutet vor allem, dass bis dahin kein Kohlenstoff aus fossilen Quellen (Kohle, Erdöl, Erdgas) mehr als Kohlenstoffdioxid (CO2) in der Atmosphäre freigesetzt werden darf. Daraus folgt auch, dass der komplette Markt für flüssige Kraftstoffe auf Rohöl verzichten muss und durch regenerative Energie (-träger) als Basis für synthetische Kraftstoffe ersetzt werden muss. Diese gewaltige Umwälzung ist technisch möglich, benötigt aber viel Zeit.
Mit der Umstellung unverzüglich zu beginnen ist Ziel dieser Petition.
**Dabei spricht sich diese Petition nicht gegen E-Mobilität aus, sondern fordert, mit mehr Technologieoffenheit alle Möglichkeiten zu nutzen.**
Es geht darum,
Verbrennungsmotoren können statt mit erdölbasierten fossilen Kraftstoffen auch mit technisch gleichwertigen Kraftstoffen betrieben werden, zu betreiben, die aus Strom Strom, Wasser und CO2 synthetisch hergestellt werden. Das bei der Verbrennung freiwerdende frei werdende CO2 wird bei der Herstellung der Kraftstoffe aus der Umwelt entnommen. Wenn die benötigte Energie aus regenerativen Quellen stammt, ist dieser Kraftstoff klimaneutral. Übliche Begriffe für diese auf Wasserstoff basierenden Kraftstoffe sind z.B. eFuels, e-gas, e-benzin, e-diesel, e-kerosin e-Gas, e-Benzin, e-Diesel, e-Kerosin oder PowerToGas Power to Gas (PtG) bzw. PowerToLiquid Power to Liquid (PtL) Kraftstoffe. Im Folgenden wird im Regelfall der Begriff eFuels verwendet und es wird vorausgesetzt, dass diese aus regenerativer Energie hergestellt werden.
**Diese Kraftstoffe Petition zielt verstärkt auf eFuels ab, da das Mengenpotenzial theoretisch unbegrenzt ist. Auch alle weiteren Arten von klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen sind nicht mit Biokraftstoffen zu verwechseln, die in Konkurrenz zu Nahrungsmittelproduktion stehen. Biokraftstoffe auf Pflanzenbasis lehne ich strikt ab, ebenso alles andere, wofür Urwald oder ähnliche Landschaften zerstört werden. Kraftstoffe rein fördern, wie beispielsweise HVO (u.a. bekannt als C.A.R.E.-Diesel) auf Basis von Rest- und Abfallstoffen oder anderen in jeder Hinsicht unkritischen biologischen Grundstoffen (wie z.B. Algen).**
Rohstoffe, die eine Konkurrenz zu Lebensmitteln darstellen oder Urwaldrodungen veranlassen,
sind dagegen ebenso strikt abzulehnen, wie z.B. die Verwendung von Palmöl.
**Da für die Produktion von
eFuels große Mengen an regenerativem Strom benötigt wird, ist dessen Herstellung in Deutschland nur begrenzt sinnvoll, z.B bei der Nutzung von Geisterstrom zur Energiespeicherung. Im Regelfall wird Strom aus neu zu fördern.**
**Hier geht es um rein strombasierte synthetische Kraftstoffe, die irgendwo auf
bauenden Anlagen für erneuerbare Energie in anderen geeigneten Regionen der Welt aus Solarenergie in ( z.B. Wüsten oder Windenergie in windreichen, dünn besiedelten Gegenden erzeugt werden.**
Küsten mit ausreichend Windkraft) für die Produktion von eFuels verwendet werden müssen. Da dieser Strom nicht mit dem bei uns für E-Autos zur Verfügung stehenden Ökostrom konkurriert, ist der oft als Gegenargument angeführte Wirkungsgradvergleich zwischen direkter (e-Auto) und indirekter (eFuels) Nutzung von Ökostrom nicht relevant. **
Forderungen:
Das Einführungsszenario für eFuels muss so gestaltet werden, dass die anfänglichen Mehrkosten gegenüber fossilen Kraftstoffen für die Bevölkerung sozial verträglich sind und eFuels damit akzeptiert werden.
eFuels sollen daher möglichst in Reinform angeboten werden und nur bei fehlender Preisakzeptanz fossilem Kraftstoff soweit nötig beigemischt werden. **Die Mehrkosten sollen in der Anfangsphase von denjenigen übernommen werden, die bereit sind, einen Mehrpreis dafür zu akzeptieren.**
Für Flug- und Kreuzfahrtreisen soll die Verwendung von e-Fuels über den freiwilligen Kauf entsprechender Zertifikate bei der Buchung möglich sein.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert:
- die Norm EN15940 für XtL Diesel (also synthetischer Dieselkraftstoff, wie z.B. das HVO C.A.R.E Diesel oder e-Diesel) in die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) aufzunehmen und somit den Verkauf an Tankstellen zuzulassen.
- einen verbindlichen Zeitplan aufzustellen, wie bis 2050 fossile Energieträger als Basis für Kraftstoffe komplett durch regenerative Energie ersetzt werden müssen. Eine schnellere Umstellung muss der Kraftstoffindustrie offenstehen.
- Deutsche Forschungseinrichtungen und Anlagenbauer, die sich mit der Herstellung von eFuels befassen, zu fördern. Die für die Erzeugung und Umwandlung von eFuels benötigten Technologien schaffen Arbeitsplätze und können ein Exportschlager „Made in Germany“ werden.
- eFuels über eine Absenkung der Energiesteuer für diese Kraftstoffe zu fördern. Eine Befreiung von einer evtl. zukünftigen CO2 Bepreisung in welcher Form auch immer ist selbstverständlich.
- bei den europäischen Institutionen eine Anrechnung von eFuels auf den CO2-Ausstoß von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einzufordern.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8.487 (8.389 in Deutschland)


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