Rechtswidrige und unverhältnismäßige Polizeieinsätze verhindern und sanktionierbar machen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss

5.448 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

5.448 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

02.06.2013, 04:29

Ergänzung wegen Ausweitung des Betroffenenkreises: "... aber auch und insbesondere Proteste von Menschen, denen hier alle Rechte sowie Teilhabe verwehrt werden."
Neuer Petitionstext: Ob Blockupy, soziale Proteste oder Proteste gegen Naziaufmärsche. Naziaufmärsche aber auch und insbesondere Proteste von Menschen, denen hier alle Rechte sowie Teilhabe verwehrt werden. Immer wieder handeln die Polizei und politisch Verantwortliche bei angemeldeten sowie spontanen Veranstaltungen und Demonstrationen rechtswidrig und unverhältnismäßig. Dabei werden Demonstrations- und Bürger_innenrechte zum Teil massiv eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Widersprüche und berechtigte Kritiken sind nicht zeitnah und direkt überprüfbar und umsetzbar, sondern erst nach langwierigen und mit Kosten verbundenen Gerichtsverfahren zu klären. Konsequenzen für rechtswidriges und unverhältnismäßiges Eingreifen der Polizei haben selbige und politisch Verantwortliche kaum zu befürchten. Die Einstufung im Nachhinein als rechtswidrig oder unverhältnismäßig heilt die Folgen für Veranstalter_innen und Organisator_innen nicht. Rechtswidriges und unverhältnismäßiges Handeln der Polizei und politisch Verantwortlicher bleibt somit ohne wirkliche Konsequenzen und lediglich die Betroffenen tragen die Folgen zu Lasten ihrer Veranstaltung oder Demonstration. Dies bietet zu dem immer wieder die Gefahr der Wiederholung in gleicher oder ähnlicher Weise. Dieser Kreislauf fängt somit von vorne an. Deshalb ist es notwendig, eine unabhängige, außerparlamentarische und jederzeit besetzte Entscheidungsstruktur einzurichten, die den Innenministerien, Versammlungsbehörden sowie der Polizei vorgeschalten und weisungsbefugt sind. Damit könnte gewährleistet werden, dass sofort und unmittelbar Widersprüche gegen polizeiliches und behördliches Handeln bezogen auf das Versammlungsrecht geprüft und revidiert werden sowie das Versammlungsrecht als hohes Gut zusätzlich gegen Einschränkungen geschützt werden könnte - aber von uns selbst! Neue Begründung: Ob Blockupy, soziale Proteste oder Proteste gegen Naziaufmärsche. Naziaufmärsche aber auch und insbesondere Proteste von Menschen, denen hier alle Rechte sowie Teilhabe verwehrt werden. Immer wieder handeln die Polizei und politisch Verantwortliche bei angemeldeten sowie spontanen Veranstaltungen und Demonstrationen rechtswidrig und unverhältnismäßig. Dabei werden Demonstrations- und Bürger_innenrechte zum Teil massiv eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Widersprüche und berechtigte Kritiken sind nicht zeitnah und direkt überprüfbar und umsetzbar, sondern erst nach langwierigen und mit Kosten verbundenen Gerichtsverfahren zu klären. Konsequenzen für rechtswidriges und unverhältnismäßiges Eingreifen der Polizei haben selbige und politisch Verantwortliche kaum zu befürchten. Die Einstufung im Nachhinein als rechtswidrig oder unverhältnismäßig heilt die Folgen für Veranstalter_innen und Organisator_innen nicht. Rechtswidriges und unverhältnismäßiges Handeln der Polizei und politisch Verantwortlicher bleibt somit ohne wirkliche Konsequenzen und lediglich die Betroffenen tragen die Folgen zu Lasten ihrer Veranstaltung oder Demonstration. Dies bietet zu dem immer wieder die Gefahr der Wiederholung in gleicher oder ähnlicher Weise. Dieser Kreislauf fängt somit von vorne an. Deshalb ist es notwendig, eine unabhängige, außerparlamentarische und jederzeit besetzte Entscheidungsstruktur einzurichten, die den Innenministerien, Versammlungsbehörden sowie der Polizei vorgeschalten und weisungsbefugt sind. Damit könnte gewährleistet werden, dass sofort und unmittelbar Widersprüche gegen polizeiliches und behördliches Handeln bezogen auf das Versammlungsrecht geprüft und revidiert werden sowie das Versammlungsrecht als hohes Gut zusätzlich gegen Einschränkungen geschützt werden könnte - aber von uns selbst!


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