Die Gefahr für die innere Sicherheit (Putsch etc.) bei Verlust der inneren Gewalt der Regierung wäre bei einem Gremium, das nur die innere Gewalt inne hat, gegeben. Die Parlamente der Länder sind bereits diese Gremien. Der Innenminister, der der demokratisch gewählten Regierung des entsprechenden Bundeslandes angehört, ist verantwortlich für die Polizeiarbeit. Ein weiteres Gremium, das sich nur auf die Polizei beschränkt, führt das Innenministerium ad absurdum. Wer, wenn nicht die gewählte Regierung, sollte denn die Befehlsgewalt über die innere SIcherheit haben?
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