09.10.2014, 20:18
Herr Robert Verlinden aus den Niederlanden, hat mir eben den Text von unten mitgeteilt, dass das Recht auf pestizidfrei Leben schon allein durch die Menschenrechte abgedeckt ist.
Zitat:Verlinden:
Das heißt Respekt für Artikel 17, anstelle Ernährungssouveränität" („Food sovereignity“ www.nyelenieurope.net )
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte ICCPR oder IPbpR vom 19.Dezember 1966
Art. 17
(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Das bedeutet auch: „Recht auf die Integrität des Körper“
(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.