21.01.2019, 11:13
Konflikt mit 1.4 der Nutzungsbedingungen
Neue Begründung: Der Global Compact for Migration verstößt ganz offensichtlich gegen den Grundsatz der Charta der Vereinten Nationen und ist deshalb völkerrechtswidrig. Der Global Compact for Migration ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Er stellt vielmehr einen Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik dar. Des Weiteren ist ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.
Die Bundesregierung soll anerkennen, dass es kein offizielles Menschenrecht auf Migration gibt und dieses auch nicht künstlich durch Gewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung entstehen kann.
In dem deutschen Dokument zum globalen Migrationspakt wird zwar einerseits versichert, dass die Inhalte nicht verpflichtend wären, andererseits wird 92-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt.
Besonders besorgniserregend ist zudem, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was zwangsläufig wohl bedeuten wird, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten.
Der Globale Migrationspakt ist kein Instrument, um Migration sicher zu regeln, sondern vielmehr ein Machwerk, welches das genaue Gegenteil bewirkt. Eine fatale Sogwirkung und ein Anreiz für Millionen von Migranten, ungeordnet, uferlos und chaotisch nach Deutschland einzuwandern. Die deutschen Bürger haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland die Verfassungsgrundsätze, insbesondere das Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 GG) einhält und die Grundrechte der Deutschen schützt.
Weiterhin haben diese einen grundrechtlichen Anspruch auf die Erhaltung der deutschen Kultur im christlich-abendländischen Kulturkreis. Dies ist verbrieft in Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Deutschland muss zum Wohle des eigenen Landes und der eigenen Bevölkerung dem Beispiel der USA, Österreich, Schweiz, Italien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei, Bulgarien, Lettland, Israel, Australien und anderer Länder folgen, die diesen Pakt nicht unterschrieben haben.
Deutschland muss aus dem Global Pact for Migration austreten.
Neues Zeichnungsende: 20.02.2019
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Deutschland)