10.02.2012, 16:49
Der BMU ist der Auffassung ,dass es keine signifikanten Verluste an Singvögeln durch Rabenvögel gibt.
Insofern bestätigt er unsere Angaben.
Aaskrähe,Elster und Eichelhäher sind nicht in § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes aufgenommen,sind daher nicht bundesweit als dem Jagdrecht unterliegende Art eingestuft.
Die überwiegende Zahl der Bundesländer hat diese Arten dem jeweiligen Landesjagdrecht unterstellt.
Die Forderung zur Beendigung der Jagd auf Rabenvögel,Fragen zur fachl.Begründung,Wirkungen und zur Evaluierung der Aufnahme dieser Arten ins Landesjagdrecht sind dementsprechend an die betreffenden Bundesländer zu richten.
Vielen Dank, ihnen allen für die Unterstützung.
Wir werden also eine weitere Runde einläuten,und ich erhoffe mir auch dann wieder ihre Hilfe.
MFG Gabriele Hupp