13.02.2018, 16:00
Einfügung des Begriffs "Gewässerschutzstreifen". Dieser Gewässerschutzstreifen beinhaltet ab der Uferkante 50 Meter, wo nicht gebaut werden darf.
Neuer Petitionstext: Über die Frage wie sich unsere Städte verändern, wenn es
nur noch um Gewinn geht.
dies ist ein Hilferuf!
Das Grundstück Yorckstraße 23-25 wird sich verändern. Für die alte Fabrik und die Garagenhöfe soll ein Häuserkomplex mit Tiefgarage gebaut werden. Uns ist klar, dass die Stadtplanung eine Verdichtung wünscht. Allerdings können wir nicht nachvollziehen, wie es geschehen kann, dass für ein Grundstück im Bereich der sogenannten Pufferzone des Weltkulturerbes kein Bebauungsplan erstellt wurde. Für dieses Gebiet gilt die Erhaltungssatzung und es ist nicht nachvollziehbar, dass bei einer Neubebauung diese Umstände keinerlei Beachtung finden. Der geplante Komplex ist völlig unüblich für unser Viertel.
Wir wenden uns an Sie als zuständigen Stadtplaner und fordern Sie höflich dazu auf, dass bei einer Neubebauung die Erhaltungssatzung beachtet wird. Darüber hinaus fordern wir Sie auf, für dieses Grundstück einen Bebauungsplan zu erstellen und den Gestaltungsbeirat hinzuzuziehen.
Außerdem erfolgt die Bebauung innerhalb der 50 Meter Schutzzone (Gewässerschutzstreifen) der Wakenitz. Wir fordern die Schutzzone des Landschaftschutzgebietes Wakenitz bei der Neubebauung unbedingt einzuhalten! einzuhalten und den Gewässerschutzstreifen von Bebauung freizuhalten!
Es wird vermutet, dass die alte Fabrik als Zufluchtsort für Fledermäuse dient. Dies ist vor einem Abriss zu prüfen!