Gesundheit

Psychisch schwerkranke Menschen brauchen in lebensbedrohlichen Krisen aufsuchende Hilfen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2.690 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.690 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 09.01.2019
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

09.03.2017, 12:17

Der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker hat sich der Petition angeschlossen.


Neue Begründung: Beispielhaft der Bericht einer Mutter:
„Wir haben bei einer Klinik in der Notfallambulanz angerufen und die Krankheitssymptome geschildert, woraufhin der Arzt uns sagte, es handele sich um eine Psychose und wir sollten uns im Internet informieren.
Wir haben dann im Internet nach einer Klinik gesucht, die sich besonders um junge erster-krankte Patienten bemüht und dort angerufen. Der Chefarzt war sehr nett und hat sich viel Zeit genommen, sagte uns, dass es sich hier schon um eine lebensbedrohliche Erkrankung handele und wir unbedingt versuchen sollten, ihn in die Klinik zu bringen, notfalls über eine Zwangseinweisung, da es keine Möglichkeit gäbe, zu Hause Hilfe zu bekommen.“
Dies ist kein Einzelfall, sondern tägliches Erleben in Deutschland. Der Politik ist das Problem seit Jahren bekannt, wie aus dem folgenden Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz hervorgeht.
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 28. Juni 2012:
Es bestehe „die Gefahr einer Unterversorgung derjenigen, die zumeist schwer chronisch krank sind, jedoch von sich aus nicht selbst um Hilfe nachsuchen sowie derjenigen Patienten und Patientinnen, die krankheitsuneinsichtig und nicht compliant sind. Diese Menschen werden von den bestehenden Hilfesystemen häufig nicht erreicht; die Folgen sind erheblich. Gerade für diese Personengruppe erhöht sich das Risiko, in Obdachlosigkeit, im Strafvollzug oder im Maßregelvollzug zu landen. Hier gilt es, verstärkt systemübergreifende, nachgehen-de und aufsuchende Hilfen zu entwickeln bzw. auszubauen.“ (…) „Aufgabe von Psychiatrie-politik ist es, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, welche die Übernahme von Verantwor-tung für alle psychisch erkrankten Menschen gewährleisten und dabei öffentlich kontrolliert sind.“
Im Januar 2016 haben sämtliche Verbände der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen in Deutschland in einem Aufruf gefordert:
„Das psychiatrische Versorgungssystem ist weiter zu entwickeln. Es sind aufsuchende Hilfsangebote zu schaffen. Es sind auch dann Hilfen anzubieten, wenn der psychisch kranke Mensch sie nicht selbst anfordert oder zunächst sogar ablehnt. Ziel muss sein, ohne Zwang die Zustimmung des kranken Menschen zu einer Hilfe zu erreichen.“
www.lapk-hamburg.de/index.php/aufruf-aufsuchende-behandlung-staerken
Im November 2016 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz (PsychVVG), welches den Kliniken die Möglichkeit zur Behandlung schwerkranker Menschen zu Hause eröffnet. (Hometreatment). Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber er genügt keinesfalls. Auch wird die praktische Umsetzung des Hometreatment ein Prozess von mindestens einem Jahrzehnt sein.
Weitere in der Psychiatrie tätige Institutionen und Berufsgruppen, z.B. der öffentliche Gesundheitsdienst, die sozialpsychiatrischen Einrichtungen, die niedergelassenen Fachärzte und die Soziotherapeuten, müssen an den systemübergreifenden aufsuchenden Hilfen beteiligt werden.
Im Juni 2016 haben sämtliche Verbände der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen in Deutschland in einer Resolution gefordert:
„Wir fordern alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, im Bund, in den Ländern und den Kommunen auf, ihrer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge für psychisch erkrankte Bürger nachzukommen und die notwendigen zukunftsfähigen Strukturen zu schaffen, die auch Hilfen für die betroffenen Familien vorsehen“.
Unterstützen Sie diese Forderung als GMK, denn
Aufsuchende Hilfen bieten die Chance:
- das Leid schwerkranker Menschen zu lindern
- soziale Folgeschäden zu vermeiden
- die beteiligten Familien zu entlasten
- ein sozial verträgliches Zusammenleben zu fördern
- Zwangsmaßnahmen vorzubeugen
Dieser Petition haben sich die Verbände der Angehörigen psychisch kranker Menschen aus folgenden Bundesländern angeschlossen: Baden-Württemberg, Baden-Württemberg,Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen



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