Tierschutz

PROWild in Rheinland-Pfalz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Staatsministerin Ulrike Höfken, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Rheinland-Pfalz

7.186 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

7.186 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

21.03.2013, 16:32

Redaktionelle Ergänzungen
Neue Begründung: Aufhebung der Schonzeit für Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke:

Würde die rheinland-pfälzische Landesregierung diesen Plan in die Tat umsetzen, würde für eine Vielzahl von Wildtieren, die sich außerhalb der für sie geltenden, behördlich festgelegten „Ghettos“ aufhalten, ein gesetzlicher „Schießbefehl“ bestehen. Somit würde beispielsweise das Rotwild – unsere größte heimische Wildtierart – den gleichen Schutzstatus „genießen“ wie eine Bisamratte.

Da dieser schonzeitunabhängige „Schießbefehl“ auch für wandernde Hirsche gelten würde, wäre ein genetischer Austausch unter den einzelnen Rotwildpopulationen stark gefährdet. Darüber hinaus würde dadurch die koordinierende Arbeit der Hochwildhegegemeinschaften konterkariert und ad absurdum geführt. Ein nachhaltiges, revierübergreifendes Wildtiermanagement wäre nicht mehr möglich.

Mit der geplanten Regelung schafft die Landesregierung zudem einen Zwei-Klassen-Tierschutz. Während Wildarten, die sich vegetarisch ernähren, regelrecht „bekämpft“ und allzeit bejagt werden sollen, werden Arten, welche die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft gefährden, zum Teil ganzjährig geschont.


Endgültige Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild:

Nachdem die Europäische Schweinepest in Rheinland-Pfalz schon seit einigen Jahren als erloschen gilt, muss die vorübergehend aufgehobene Schonzeit – wenigstens für die Bachen – wieder in Kraft gesetzt werden. Stattdessen möchte die Landesregierung die Schonzeitaufhebung endgültig festschreiben. Die Einführung einer Schonzeit für adulte Füchse begründet die Landesregierung mit der Notwendigkeit des Tierschutzes – einverstanden! Aber warum um alles in der Welt soll der gleiche Tierschutz nicht auch für das Schwarzwild gelten?


Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock:

Eine Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock hätte vor allem den – vermeintlichen – „Vorteil“, dass bei den herbst- und winterlichen Jagden auf alles Rehwild geschossen werden kann, das in Anblick kommt – ohne Berücksichtigung des Geschlechts. Die Landesregierung erhofft sich davon eine höhere Rehwildstrecke. Wissenschaftliche Untersuchungen, mit denen dies belegt werden sollte, und die von den stärksten Befürwortern selbst in Auftrag gegeben und finanziert wurden, erwiesen sich jedoch als völliger Fehlschlag. Sie haben nämlich gezeigt, dass trotz verlängerter Jagdzeit auf den Bock kein signifikanter Streckenanstieg insgesamt erzielt werden konnte. Die Folge war vielmehr eine Veränderung der Streckenzusammensetzung – mehr männliche, weniger weibliche Stücke. Die Höhe eines Bestandes lässt sich aber nur maßgeblich beeinflussen, wenn bei den Zuwachsträgern – den Ricken – jagdlich eingegriffen wird. Das Ziel einer Bestandsregulierung würde folglich mit dem Vorhaben der Landesregierung konterkariert.


Vorverlagerung der Jagdzeit auf Ricken und Kitze

Die Landesregierung möchte auf weibliches Rehwild (Ricken) und deren Kitze bereits ab August zur Jagd blasen lassen, statt wie üblich erst im September. Im August werden Kitze noch gesäugt. Außerdem ist in dieser Zeit noch die Brunftzeit des Rehwildes im vollen Gange. Die Muttertiere haben ihre Kitze während des Brunftgeschehens an einem sicheren Ort abgelegt. Während die Ricken von Böcken getrieben werden, kann folglich der Eindruck entstehen, sie hätten gar keinen Nachwuchs. So entsteht die Gefahr eines Fehlabschusses eines zur Aufzucht notwendigen Elterntieres. Die in der amtlichen Begründung genannten Fakten (effektive, störungsarme Jagd, Synchronisation der Jagdzeiten) können diese billige Inkaufnahme von Verstößen gegen tierschutzrechtliche Grundsätze nicht rechtfertigen.

Es entsteht der Eindruck, dass mit dieser Maßnahme einer regelrechten „Schädlingsbekämpfung“ Vorschub geleistet werden soll. Die Jägerschaft steht aber nur für eine dem Ökosystem angepasste Reduktion des Schalenwildes zur Verfügung – nicht für deren Bekämpfung!


Vollschonung für den Beutegreifer Iltis:

Eine ganzjährige Schonzeit für den Iltis dient nicht dem Artenschutz – sie würde der Biodi-versität punktuell – insbesondere im Offenlandbereich – erheblich schaden. Wildtiere des Offenlandes, wie z. B. Hase, Fasan, Rebhuhn, Kiebitz, Wiesenweihe etc., sind die großen Verlierer in der von Menschenhand geprägten Kulturlandschaft. Ein Jagdverzicht auf einzelne Prädatorenspezies verschärft die Lage dieser teilweise selten gewordenen Arten.

In keinem Teil von Rheinland-Pfalz ist der Bestand des Iltis‘ gefährdet! Die Landesregierung opfert mit einer Vollschonung dieses Beutegreifers zahlreiche – auch bedrohte – Arten auf dem Altar des vermeintlichen Tierschutzes!


Abschaffung der Güteklasseneinteilung beim Rot-, Dam- und Miffelwild: Muffelwild:

Tritt das Vorhaben der Landesregierung in Kraft, wäre es künftig gleichgültig, ob ein junger oder mittelalter Hirsch gut oder schlecht veranlagt ist, nur die Anzahl der Abschüsse wäre maßgebend – Masse statt Klasse! Das widerspricht dem gesetzlichen Auftrag, einen


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