11.10.2019, 20:23
Belege, Quellenangaben, Nachweise sichtbarer gemacht
Neuer Petitionstext: Protest gegen Gewässerrandstreifen-Entscheidung im Landkreis Osnabrück
Forderung: Ausdehnung der Gewässerrandstreifen auf mindestens 5 Meter
Und: Verleihung des „Nach uns die Sintflut-Preises“ für die Gewässerrandstreifen-Entscheidung
Im Landkreis Osnabrück haben im März und September 2019 die Mehrheit der politischen VertreterInnen den Beschluss gefasst, Gewässerrandstreifen („Pestizid-Schutz-Streifen“) in FFH-Gebieten lediglich auf einen Meter zu beschränken. Die Entscheidung, welche wesentlich von CDU und FDP forciert wurde, ist als Affront gegen die Bemühungen des Umwelt- und Artenschutzes (insbesondere vieler ehrenamtlicher Aktiver) sowie als unterstützendes Element des Artensterbens zu sehen.
Sprach der ehemalige CDU-Faktionschef Martin Bäumer nach dem Beschluss im März (FFH-Gebiet Melle) von einem „Signalcharakter für den gesamten Landkreis“, (www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1675652/kreistag-beschliesst-1-meter-randstreifen-in-landschaftsschutzgebiet) ( www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1675652/kreistag-beschliesst-1-meter-randstreifen-in-landschaftsschutzgebiet ) so soll einmal aus Sicht von aktiven Naturschützern geäußert werden, wie dieses Signal hier aufgefasst wurde: „Eure Naturschutzgebiete interessieren uns nicht sonderlich. Wenn wir wollen, wenn es einer Interessengruppe dient, dann schaffen wir die politischen Rahmenbedingungen dort auch Pestizide zuzulassen. Insekten- und Artensterben hin oder her!“.
Für diese Entscheidung nun erhalten die Fraktionen der CDU/FDP den „Nach uns die Sintflut“-Preis, welcher 2021, kurz vor der Kommunalwahl, erstmalig im Landkreis Osnabrück verliehen wird.
Der „Nach uns die Sintflut-Preis“
Der „Nach-uns-die-Sintflut-Preis“ wurde aus der Empörung über die Gewässerrandstreifen-Entscheidung ins Leben gerufen. Er wird fortan im Landkreis Osnabrück einmalig während der jeweiligen Legislaturperioden an Gremien, PolitikerInnen, Ausschüsse oder Parteien vergeben.
Maßgeblich für den Erhalt des Preises sind Entscheidungen mit:
• einem hohen Schaden für biologische Vielfalt und/oder Klimaschutz
• ein hohes Maß an wissenschaftlicher Ignoranz
• ein „Alleinstellungs-„ oder „Randstellungs-Merkmal“ innerhalb eines umweltpolitischen Kontextes in der Bundesrepublik Deutschland
Der Beschluss:
Im September 2019 wurde die Festlegung von Gewässerrandstreifen auch für ein FFH-Gebiet im Artland auf einen Meter begrenzt. Hier stimmten VertreterInnen von CDU/FDP/AFD und CDW für diese Entscheidung. Interessant dabei: Von den 31 CDU/FDP-Mitgliedern des Kreistages haben (mindestens) 6 einen (nachlesbaren) direkten Bezug zur Landwirtschaft [https://kis.lkos.de/bi/pa021.asp], kis.lkos.de/bi/pa021.asp , das sind annähernd 20%. Es drängt sich hier der Eindruck auf, dass eine Entscheidung nicht aufgrund von sachlichen Überlegungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises getroffen wurde, sondern dass hier Ansprüche einer Interessengruppe erfüllt worden sind.
www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1895683/cdu-setzt-sich-im-osnabruecker-kreistag-mit-1-meter-randstreifen-durch
Gewässerrandstreifen:
Gewässerrandstreifen dienen einer wichtigen Aufwertung und Vernetzung dringend benötigter Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Eine natürliche Ufervegetation sorgt für eine großflächige Verbesserung des jeweiligen Mikroklimas. Sie reduzieren direkte und indirekte Stoffeinträge umliegender Flächen und sorgen für eine natürliche Erhöhung der Wasserspeicherung (z.B. bei den klimaerwärmungsbedingten Starkregenfällen). Neben einer Fülle von Vogelarten, Fischen, Amphibien, Reptilien und Kleinsäugern profitieren auch diverse Insekten von diesen wichtigen Schutzstrukturen.
Gewässerrandstreifen haben für eine hohe Anzahl von (z.B.) Insekten eine herausragende Bedeutung. Libellen, Stein-, Köcher- und Schwebfliegen sind auf eine entsprechende pestizidfreie Umgebung an Gewässern angewiesen. Eben jene Tiere sind integraler Bestandteil diverser Nahrungsketten. Für zahlreiche Spezies, nicht nur aus der Klasse der Insekten, stellen Gewässerrandstreifen wichtige Schutz- und Rückzugsräume dar. Zudem wachsen an Gewässerrandstreifen diverse Wildpflanzen, die eine Lebensgrundlage für (beispielsweise) unterschiedliche Wildbienenarten sind. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Randstreifen eine Pufferfunktion aufweisen, damit keine schädigenden Pestizide in das Gewässer gelangen. Bei sommerlichen Starkregen, wie sie aufgrund der Klimaerwärmung über mehrere Monate regelmäßig auftreten, kommt es zu einer massiven Bodenerosion, einer Ausschwemmung von Feinpartikeln und Einleitung schädlicher Pestizide und Nährstoffe in die zu schützenden Gewässer.
www.pressreader.com/germany/neue-osnabrucker-zeitung-stadt-osnabruck/20190328/282647508871697
FFH-Gebiete:
Ausgewiesen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie stellen diese Areale europäische Schutzgebiete insbesondere im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes dar. FFH-Gebiete gliedern sich in das Natura 2000-Schutzgebietsnetz ein.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 36 (20 in Landkreis Osnabrück)