Region: Hessen
Erfolg
Soziales

Protest gegen das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG)

LAG Freie Kinderarbeit Hessen e.V.
Petition richtet sich an
Landesregierung

22.317 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

22.317 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

05.03.2013, 18:25

Die Petition wird eingereicht:

Sehr geehrte UnterstützerInnen der Petition,

wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement! Dank Ihrer Unterstützung konnten wir die Online-Petition mit der stolzen Zahl von 22.316 Unterschriften abschließen. Zusammen mit den „klassischen“ Unterschriftenlisten kommen wir auf über 30.000 Stimmen gegen das HessKiföG in der vorliegenden Entwurfsfassung. Im landesweiten Aktionsbündnis haben noch andere Initiativen Stimmen dagegen zusammengetragen. Wir sind selbst gespannt, wie viele insgesamt bis zur Übergabe vorliegen werden.

Die Unterschriften werden alle zusammen am Donnerstag, den 7.3.2013 den Fraktionen von CDU und FDP in Wiesbaden übergeben. Dies findet im Rahmen einer öffentlichen Kundgebung statt, parallel zur KiföG-Anhörung im sozialpolitischen Ausschuss des Landtags.

Wir hoffen, dass in Ihrem und unserem Sinne - und vor allem im Sinne der Kinder! - die Proteste zur Kenntnis genommen werden und das geplante Hessische Kinderförderungsgesetz nur mit entsprechenden Nachbesserungen zur Umsetzung kommen wird. Wir werden den laufenden Gesetzgebungsprozess weiterhin aufmerksam begleiten.

Sofern Sie an weiterführenden Informationen interessiert sind, besuchen Sie unsere Homepage unter LAGHESSEN.DE – wir informieren Sie gern und sagen nochmals VIELEN DANK für Ihre Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der LAG Freie Kinderarbeit Hessen e.V.


16.01.2013, 11:12

Überschriften - bessere Übersicht
Neuer Petitionstext: Der Protest richtet sich gegen den Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und FDP zur Änderung des hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften.
Das HessKiföG soll zum 01.01.2014 in Kraft treten. Neue Begründung: Das neue Kinder“förderungs“gesetz (KiföG) hält nicht, was der Name verspricht: Im Gegenteil, die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird durch eine massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen noch erschwert.

Warum? Einige Beispiele:

Öffnungszeiten
- Es wird nur noch eine maximale wöchentliche Öffnungszeit von 42,5 Stunden bezuschusst, also beispielsweise täglich von 7:30 bis 16:00 Uhr. Die Ausgestaltung von bedarfsgerechten Öffnungszeiten wird nicht gefördert, elterliche Bedarfe zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden nicht berücksichtigt.

Gruppengröße
- Um die bisherige Landesförderung zu erhalten, müssen die Gruppen in Kindergarten und Hort mit 25 Kindern belegt werden. Angemessene Gruppengrößen sind ein Qualitätsmerkmal pädagogischer Arbeit. Sie sind zur Sicherung von Beziehungskontinuität und der individuellen Förderung von Kindern unabdingbar.
- Die Gruppenobergrenzen für Kinder unter 3 Jahren (derzeit 10 Kinder) werden aufgehoben, rein rechnerisch könnten 16 zwei- bis dreijährige Kinder in einer Gruppe betreut werden.
- Besonders im ländlichen Raum sind aufgrund der demographischen Entwicklung Gruppengrößen von 25 Kindern nicht immer erreichbar – und auch nicht wünschenswert. 1-2-gruppige Einrichtungen sind in ihrer Existenz gefährdet.

- Die Gruppenobergrenzen für Kinder unter 3 Jahren (derzeit 10 Kinder) werden aufgehoben, rein rechnerisch könnten 16 zwei- bis dreijährige Kinder in einer Gruppe betreut werden.
Qualifizierung von Fachkräften
- Bei den erforderlichen Fachkraftstunden können 20% pädagogische Laien eingerechnet werden. Dies entspricht einer Entprofessionalisierung des Berufsstandes von Erzieherinnen und Erziehern. Gleichzeitig werden weniger pädagogische Fachkräfte das Kerngeschäft einer Kindertageseinrichtung bewältigen müssen.

Planung und Steuerung
- Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit (Planung und Steuerung, (Dokumentation, Zusammenarbeit mit Familien, Kooperationen mit anderen Institutionen …) etc.) und Zeiten für Leitungsfreistellung sind nicht vorgesehen.

In der Summe aller Maßnahmen kommt es zu erheblichen Qualitätsverlusten für alle Beteiligten und zu steigenden Arbeitsbelastungen für pädagogische Fachkräfte.

Bitte lesen Sie für ausführlichere Informationen die Stellungnahme der LAG Freie Kinderarbeit Hessen e.V.:
laghessen.de/aktuelles/36-aktuelles.html

Protestieren Sie mit uns gegen das Hessische Kinderförderungsgesetz!


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