09.01.2017, 10:26
Gesetzesauszug entfernt, welcher nicht mehr aktuell ist.
Neuer Petitionstext: Wir möchten mehr Transparenz im Bereich Schleichwerbung bewirken und fordern daher
- Eine Überprüfung der aktuellen Gesetzeslage
- Eine Gesetzesreform zum Umgang mit Werbung und Schleichwerbung auf social media Plattformen
- Eine Kennzeichnungspflicht, die über Kürzel wie #ad oder #sp hinausgeht.
- Geldbußen für Schleichwerbung
- Bessere und transparentere Kontrolle durch entsprechende Stellen mit geeigneten Maßnahmen
Warum?
Sogenannte Influencer auf social media Plattformen wie Instagram, Snapchat, Youtube etc. werden für Unternehmen immer attraktiver. Sie sind eine wesentlich kostengünstigere Alternative zu Werbung im TV, Radio oder Printmedien. Die Werbung durch für das Untermehmen erfolgt durch gestellte Fotos, Unpackings, Testberichte und weitere Wege Wege, die sich mehr und mehr ausbauen. Der Influencer erhält dafür das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt, oder und wird oftmals sogar für den Post bezahlt. Sie sind Dass es sich bei der Produktempfehlung nicht tatsächlich um eine Produktempfehlung aus freien Stücken, sondern um Werbung handelt, ist für den Verbraucher Verbraucher, der angesprochen werden soll soll, jedoch aufgrund fehlender Kennzeichnung oft nicht zu erkennen und beeinflussen ihn unterbewusst. erkennen. Folglich wird der Verbraucher durch die Schleichwerbung unterbewusst beeinflusst. Die ungekennzeichnete Werbung ist gesetzlich jedoch verboten.
„Geheimtipp für euch: die neue Creme von XY bewirkt Wunder“ "mega süßes Cafe an der Ecke XY in XY gespotted" "heute geht´s endlich shoppen in XY Kaufhaus"
Hättest du gleich erkannt, dass es sich bei allen drei Postings um bezahlte Produktplatzierungen handelt? Der Blogger XY schwört gar nicht auf die Wunderwirkung der Creme, er wurde einfach nur dafür bezahlt genau das zu sagen. Hättest du das Produkt trotzdem gekauft, wenn du gewusst hättest, dass Blogger XY ein Haufen Geld dafür erhält? Wusstest du, dass die Firmen den Bloggern sogar teilweise vorgeben was genau man schreiben soll?
- to influence somebody - jemanden beeinflussen
Das ist genau das was Influencer auf Social Media Kanälen wie Instagram, Facebook, Twitter und Snapchat tagtäglich machen. Doch inwiefern beeinflussen sie uns denn? Positiv? Inspirieren sie uns? Geben sie uns Denkanstöße? Manche vielleicht. Der Begriff Influencer meint aber etwas anderes. Sie sollen unser Kaufverhalten beeinflussen.
- Wer ist Influencer?
Influencer kann prinzipiell jeder sein. Es kommt jedoch maßgeblich auf die Followerzahl an. Je höher diese ist, desto wahrscheinlicher werden Kooperationen von Unternehmen angeboten. Oft sind Influencer Blogger, Youtuber oder Instagrammer, aber auch Models und andere Persönlichkeiten. Neben dem klassischen Bloggen oder dem Teilen von schönen Fotos auf Instagram und anderen Social Media Kanälen "beeinflussen" sie ihre Follower.
- Wie funktioniert das "Influencen"?
Schauen wir uns zunächst die klassische Form der Werbung an: im TV, im Radio, in den Printmedien. Sobald die spannende Serie im Fernsehen unterbrochen oder der neue Hit im Radio beendet ist merken wir - ok, da kommt jetzt Werbung. Entweder schauen oder hören wir uns diese an oder schalten eben weg. Bei Influencern ist aber oft nicht ganz so einfach zu erkennen ob jetzt Werbung zu sehen ist oder sie uns unverfangen von ihrem Alltag berichten.
Influencer stellen somit so etwas wie Werbegesichter dar. Diese Produkte können Klamotten, Beautyprodukte, Lebensmittel etc. darstellen, aber auch ganze Wohnungseinrichtungen und sogar Reisen werden gesponsert oder gar bezahlt. Nun ist es aber so, dass Influencer nicht nur Werbung posten, sondern eben auch ihr alltägliches Leben. Für die Follower ist es oft aber nicht mehr klar was selbst gekauft wurde oder aber eben gesponsert oder bezahlt wurde und was Schleichwerbung darstellt.
Deswegen besteht auch für Influencer eine sogenannte Kennzeichnungspflicht. Diese ergibt sich aus § 3a UWG, § 5a Abs. 6 UWG in Verbindung mit Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG. Dort heißt es unter anderem, dass "der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung)" unzulässig ist. Nach dem Telemediengesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG) ist Schleichwerbung verboten, denn die sogenannte „kommerzielle Kommunikation“ muss deutlich als solche erkennbar sein. Auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 4 Nr. 3 UWG) sind verschleierte geschäftliche Handlungen mit Werbecharakter unzulässig". Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
- Wie muss richtig gekennzeichnet werden?
Aus dem Beitrag muss hervorgehen, dass dieser kommerzieller Natur ist. Das LG München hat hierzu entschieden: Wird aus redaktionellen Beiträgen auf eine Webseiten mit Werbeinhalten verlinkt, reicht der Hinweis „Sponsored“ nicht zur Werbekennzeichnung aus (LG München, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14; nicht rechtskräftig)
Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Beitrag mit dem Hashtag #werbung gekennzeichnet wird. Allerdings halten sich viele Influencer leider nicht an diese Kennzeichnungspflicht. Somit ist für den Leser nicht klar, klar, Somit ist für den Leser nicht klar, ob die Meinung des