Soziales

Präventiver Gesundheitsschutz für Mitarbeitende in der Kinder- &Jugendhilfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Präsidentin des Landtags NRW

10.039 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

10.039 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

01.02.2021, 19:59

Hinweis des Mitarbeitenden von openPetition.de die Forderung direkt zu Beginn zu setzen.


Neue Begründung:

Die Mitarbeitenden in der KuJH benötigen dringend einen besseren betrieblichen Gesundheitsschutz. Die Möglichkeit der präventiven Testung – durch Refinanzierung durch das Land NRW - trägt zu einer erheblichen Steigerung des Sicherheitsgefühls der Mitarbeitenden in der täglichen Arbeit bei. So kann sichergestellt werden, dass ausreichend Personal zur Betreuung der Kinder und zur Aufrechterhaltung des Kinderschutzes zur Verfügung steht.Neben einem besseren präventiven Gesundheitsschutz sind ebenso zeitnahe langzeitschützende Maßnahmen dringend erforderlich. Daher müssen die Mitarbeitenden der KuJH beim Impfangebot Berücksichtigung finden und der Impfkategorie 2 zugeordnet werden.

Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe (KuJH) tragen mit ihrem Einsatz zur Bildung, Betreuung, Erziehung, zum Schutz und zum Wohl von Kindern und Jugendlichen maßgeblich bei. Obgleich der pandemischen Lage kommen sie persistent ihrem Schutz-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag nach. Stationäre, teilstationäre und ambulante Betreuungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe (gemäß SGB VIII § 27 ff.) erfüllen kinderschutzrechtliche Aufgaben und können daher nicht vorübergehend geschlossen oder eingestellt werden, wie dies von der Landesregierung in NRW für den Bereich der Schulen und Kindertagesstätten erlassen wurde.

Die Mitarbeitenden der ambulanten KuJH suchen Familien in prekären Lebenssituationen in deren Wohnungen auf. Dies geschieht mit dem Ziel, eine Verbesserung der durch die pandemische Lage zusätzlich angespannten familiären Situationen herbeizuführen und somit den Kinderschutz sicherzustellen. Analog zu den ambulanten Pflegediensten müssen Familien aufgrund eines rechtlichen Beratungs- und Hilfeanspruches weiterhin zuhause besucht und beraten werden.

Mitarbeitende der stationären KuJH betreuen und versorgen Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen, weil ein Wohnen in der Herkunftsfamilie aufgrund von Überforderungssituationen der Elternteile und/oder aufgrund von Deprivation und/oder (sexualisierter) Gewalterfahrungen – temporär oder dauerhaft – nicht möglich ist. Beinahe ausnahmslos ist hier eine 24-stündige Betreuung am Tag notwendig, um den Kinderschutz sicherzustellen.

Im Rahmen der stationären KuJH werden gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder angeboten. Hier leben im Gruppensetting in der Regel fünf bis sieben Familiensysteme, die Gemeinschaftsräume wie Wohnzimmer, Spielräume, Küche etc. gemeinschaftlich nutzen. Aufgrund des Alters der Kinder (0-6 Jahre) ist eine Einhaltung des Mindestabstands für alle Beteiligten in keiner Weise umsetzbar. Des Weiteren ist die Arbeit am Klientel in diesen Settings als sehr intensiv zu beschrieben, da es sich bei den zu betreuenden Klientel um Familien handelt, bei denen eine Kindeswohlgefährdung behördlich und/oder gerichtlich festgestellt wurde, sodass eine kontinuierliche Begleitung unabdingbar erscheint. Selbstverständlich hat dieser Bereich jedoch aufgrund des Alters der Kinder auch einen großen pflegerischen Anteil, da die Mitarbeitenden die Elternteile in Wickelsituationen, medizinischer Versorgung, Hygieneverhalten etc. engmaschig anleiten oder es auch nach dem pädagogischen Prinzip des Lernens am Modell in Absprache mit den Kindeseltern für sie umsetzen.

Im Rahmen der teilstationären Angebote erbringen die Mitarbeitenden der KuJH soziale Leitungen äquivalent zu Schulen (OGS) und Kindertagesstätten. Die zu betreuenden Kinder werden im Anschluss an die Betreuungszeiten in den jeweiligen elterlichen Haushalt entlassen. Wie auch in schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten findet eine unmittelbare Vermischung einer Vielzahl von Haushalten statt. Eine Andersbehandlung von Mitarbeitenden der teilstationären Kinder- und Jugendhilfe und Mitarbeitenden aus Schule und Kindertagesstätte ist argumentativ nicht begründbar und tolerabel.

Ebenfalls benötigen Bereitschaftspflegefamilien, die Kinder in krisenhaften Situationen 24 Stunden am Tag aufnehmen, zeitnah einen besseren Gesundheitsschutz. Hier sind ganze Familiensysteme betroffen, die die Versorgung und Betreuung von traumatisierten Kindern im privaten Haushalt übernehmen und sich insbesondere durch die häufige Aufnahme von Kindern einem gesundheitlichen Risiko aussetzten.

Die Mitarbeitenden in der KuJH benötigen dringend einen besseren betrieblichen Gesundheitsschutz. Die Möglichkeit der präventiven Testung – durch Refinanzierung durch das Land NRW - trägt zu einer erheblichen Steigerung des Sicherheitsgefühls der Mitarbeitenden in der täglichen Arbeit bei. So kann sichergestellt werden, dass ausreichend Personal zur Betreuung der Kinder und zur Aufrechterhaltung des Kinderschutzes zur Verfügung steht.Neben einem besseren präventiven Gesundheitsschutz sind ebenso zeitnahe langzeitschützende Maßnahmen dringend erforderlich. Daher müssen die Mitarbeitenden der KuJHbeim Impfangebot Berücksichtigung finden und äquivalent mit den pädagogischen Fachkräften in Schulen und Kindertagesstätten der Impfkategorie 2 zugeordnet werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 821 (780 in Nordrhein-Westfalen)


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