Region: Chiemgau mit Gemeinden Markt Prien am Chiemsee und Frasdorf
Verkehr

„Planungswahnsinn“ Ortsumfahrung Prutdorf: wir sagen „Nein“ zur Verschwendung von Steuergeldern!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

244 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

244 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

01.10.2023, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


08.08.2022, 11:09

Unterstützung der Unterschriftenaktion seitens Bauernverband Rosenheim und Bundnaturschutz Rosenheim: Möglichkeit zur Unterschrift für die Mitglieder nach den bayerischen Sommerferien bis 30.9.2022.


Neues Zeichnungsende: 30.09.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 166


11.07.2022, 15:14

Aufnahme weiterer Initiator und RA-Vertretung


Neuer Petitionstext:

Initiatoren: Dr. Andreas Müller und Johann Katterloher (Urschalling 2, 83209 Prien, +49-177-8047721; J.Katterloher@web.de), vertreten durch: RA Johannes Daseking, Landvokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbHmbH, Max-Joseph-Str. 9, 80333 München

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 09.08.2021 hat die Regierung von Oberbayern für die St 2093 Frasdorf-Prien am Chiemsee, betreffend den Ausbau des Abschnittes zwischen Wildenwart und Bachham eine kostenintensive Ortsumgehung für den Ortsteil Prutdorf des Marktes Prien mit ca. 200 Einwohnern genehmigt. Der 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern sieht für diesen Abschnitt keine Ortsumgehung sondern lediglich einen Ausbau des Bestandes vor. Der Ausbau des Bestandes wird dabei im Ausbauplan mit der Dringlichkeitsstufe 2 eingestuft. Aus diesem Grund soll die Errichtung der Ortsumgehung im Wege der Sonderbaulast durch den Markt Prien erfolgen. Die dabei vom Markt Prien vor verauslagten Kosten sollen zu einem Großteil vom Freistaat dem Markt Prien wieder erstattet werden. Auf der anderen Seite sieht der 7. Ausbauplan für Staatsstraße in Bayern eine Ortsumgehung für den Markt Prien und Rimsting vor, die mit der Dringlichkeitsstufe 1 bewertet ist (Projekt R026Z-07) und eine Entlastung des durch die St 2092 vermittelten Verkehrs für ca. 15.000 Einwohner bedeuten würde. Ungeachtet dessen will der Markt Prien im Wege der Sonderbaulast eine Ortsumfahrung für den Ort Prutdorf (200 Einwohner) mit der Begründung realisieren, das Dorf vom Durchgangsverkehr entlasten zu müssen. Eine Ortsumfahrung zur Entlastung des Marktes Prien (10.976 Einwohner) und der Gemeinde Rimsting (4.109 Einwohner) vom Durchgangsverkehr der St 2092 ist derzeit nicht einmal in Planung. Angesichts allgemein bekannter Probleme des Klimaschutzes stößt es auf Unverständnis, dass sich der Markt Prien - entgegen der fachlichen Einschätzung der obersten Straßenbaubehörde - für eine Ortsumfahrung des Ortsteiles Prutdorf entscheidet, obwohl der Ortskern des Marktes Prien und die Gemeinde Rimsting bereits seit vielen Jahren im Verkehr zu „ersticken“ drohen. Ausweislich der Verkehrsmengenkarte des bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau- und Verkehr aus dem Jahre 2015 ergibt sich ein DTV-Mittelwert für die St 2092 von der Autobahnanschlussstelle A 8 bis zum Ortsanfang Prien am Chiemsee von 15.445 bis 15.722 Fahrzeugen pro Tag. Der DTV-Mittelwert für die St 2093 im Teilabschnitt von der Anschlussstelle Frasdorf bis Ortseingang Prien am Chiemsee betrug demgegenüber lediglich 2.764 Fahrzeugbewegungen pro Tag. Auf eine Bürgeranfrage – warum eine Entlastung des Marktes Prien vom Durchgangsverkehr noch nicht erfolgt ist - teilte der 1. Bürgermeister des Marktes Prien mit Schreiben vom 02.06.2022 u.a. folgendes mit:

 

„Eine nachhaltige Reduzierung des Durchgangsverkehrs bzw. eine Beschränkung des Durchgangsverkehrs auf den Straßen durch unser Zentrum werden wir also nur dann erreichen, wenn eine entsprechende Alternativstrecke neu gebaut wird. Diesbezüglich gibt es innerhalb des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen des Freistaats Bayern mit Dringlichkeitsstufe 1 das Projekt R026Z-07 (Ortsumfahrung für die Gemeinden Rimsting und Prien). Angesichts der massiven Einschnitte in die Natur durch diese Neubaustrecke (unter anderem Brückenschlag über das Eichental) und den Erfahrungen, die der Markt Prien zwischenzeitlich mit der geplanten Ortsumfahrung für Prutdorf sammeln konnte, erscheint dieses Projekt (RO26Z-07) mittlerweile utopisch.“

 

Der Markt Prien hat das vorbezeichnete Projekt (RO26Z-07) zu keiner Zeit ernsthaft verfolgt. Vielmehr blieb es bei einer informellen Vorplanung, obwohl die oberste Straßenbaubehörde dieses Projekt mit der Dringlichkeitsstufe 1 bewertet. Stattdessen wurde jahrelang intensiv an einer Ortsumgehung für das Dorf Prutdorf mit lediglich 200 Einwohnern geplant die im 7. Ausbauplan für die Staatsstraße des Freistaates Bayern überhaupt nicht vorgesehen ist. Offensichtlich geht die oberste Straßenbaubehörde angesichts der geringen Einwohnerzahl und des geringen Verkehrsaufkommens davon aus, dass ein Ausbau der ST 2093 – auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit - im Bestand ausreichend ist. Anstatt die von der obersten Straßenbaubehörde bereits vorgenommenen Analysen ernst zu nehmen und dementsprechend die Planungen auszurichten sieht man wohl die Steuergelder besser in eine Ortsumfahrung investiert, deren Planungsziel die Entlastung eines Dorfes mit 200 Einwohnern ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der nach dem 7. Ausbauplan vorgesehene Ausbau auf Bestand im Planungsabschnitt zwischen Wildenwart und Prien eine Neuversiegelung von lediglich 2.000 m² zur Folge hätte. Aufgrund der Ortsumgehung Prutdorf erhöht sich der Flächenbedarf erheblich; allein im verfahrensgegenständlichen Teilabschnitt zwischen Wildenwart und Bachham beträgt der Flächenverbrauch nun ca. 14.000 m² und das in einem landschaftlich- und ökologisch-sensiblen Bereich direkt an der Kante zum Priental.



Neue Begründung:

Dies vorausgeschickt fordern wir vom Markt Prien und der Regierung von Oberbayern – in ihrer Funktion als Genehmigungs- und Kommunalaufsichtsbehörde – entsprechend der Dringlichkeitseinstufung des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen des Freistaates Bayern das Projekt R026Z-07 (Ortsumfahrung für die Gemeinden Rimsting und Prien) zu planen und umzusetzen.Vonumzusetzen. Von der Realisierung einer Ortsumfahrung mit einem Flächenverbrauch von ca. 14.000 m² für das Dorf Prutdorf mit 200 Einwohner ist angesichts des damit verbundenen geringen Nutzen im Verhältnis zum massiven Eingriff in Landschaft und Natur an der Kante zum Priental abzusehen und entsprechend der fachlichen Einschätzung der oberen Straßenbaubehörde auch im Bereich Prutdorf ein Ausbau des Bestandes vorzunehmen (so wie im Projekt RO350-07) vorgesehen.

Nach der Auffassung der Regierung von Oberbayern obliegt es allein dem Entscheidungsgremium des Marktes Prien wann und wo welche Ortsumfahrung gebaut wird. Die fachlichen Einschätzungen der obersten Baubehörde entfalten dabei keine unmittelbare Bindungswirkung und sind aufgrund des unverbindlichen Charakters lediglich als „Empfehlung“ in die Planungen mit einzubeziehen. Die Regierung rechtfertigt das Abweichen vom 7. Ausbauplan damit, dass der Bestandsausbau gegenüber dem mit dem verfahrensgegenständlichen Straßenbauvorhaben (Ortsumgehung Prutdorf) verfolgten Planungsziel (Trennung des Durchgangs- vom Zielverkehr) nicht vereinbar sei und es aus diesem Grund bereits an einer Vergleichbarkeit fehle. Mit diesem Argument wäre jede Ortsumfahrung – egal wie klein die Ortschaft auch ist – gerechtfertigt, da eine Trennung von Ziel- und Durchgangsverkehr in jedem denkbaren Szenario nur mit einer Ortsumgehungsstraße möglich ist. Gerade aus diesem Grund wären die Parameter der Straßenbauverwaltung zur Bewertung der Raumwirksamkeit und Effektivität einer Ortsumfahrung auch ohne unmittelbare Bindungswirkung des 7. Ausbauplanes vom Markt Prien bei der Planung des Vorhabens zu berücksichtigen und dies von der Regierung als Genehmigungsbehörde zu überprüfen gewesen. Schließlich kann sich eine Ortsumgehung nicht allein mit dem Ergebnis rechtfertigen, dass der Zielverkehr vom Durchgangsverkehr getrennt wird. Wenn aber bereits nach dem 7. Ausbauplan gerade so noch ein Ausbau des Bestandes als sinnvoll bewertet wird spricht viel dafür, dass eine Ortsumgehung an dieser Stelle aus fachlicher Sicht keinen Sinn macht. Soweit von einer Ortsumgehung im Ausbau im 7. Ausbauplan abgesehen wurde, liegt der Grund mit Sicherheit auch darin, dass nach Auffassung der oberen Straßenbaubehörde eine ausreichende Verkehrssicherheit innerhalb der Ortschaft Prutdorf auch durch einfachere, auf Bestand umsetzbaren Maßnahmen (Beschilderung, Ampel etc.) umgesetzt werden könnte. Das genannte Planungsziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit gilt scheinbar jedoch nicht für die Ortschaften im weiteren Verlauf der ST 2093 im Ortsteil Bachham, wo scheinbar jüngst eine - auf Initiative von Anwohnern - beantragte Fußgängerampel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Schulkindern seitens des Landratsamts Rosenheim abgelehnt wurde. – Wie passt das alles zusammen?

 Es ist absolut unverständlich, dass es heute noch möglich ist, fachliche Expertisen zum Ausbau von Staatsstraßen nicht zu berücksichtigen, weil man für dringlichere Projekte zu viel Widerstand fürchtet. Der Steuerzahler hat einen Anspruch darauf, dass die gewählten Vertreter nicht den Weg des geringsten Widerstandes bei der Erfüllung Ihrer politischen Aufgaben gehen, sondern auch unpopuläre Lösungen vorantreiben, wenn dies die konkrete Situation erfordert. Dies gilt umso mehr, da die Ortsumgehung Prutdorf im Wege der Sonderbaulast errichtet wird und daher 60-80 % der Baukosten seitens des Freistaats Bayern dem Markt Prien zurückerstattet werden. Der Einsatz von Steuermitteln seitens des Freistaats Bayern sollte in Zeiten knapper Staatsfinanzen entsprechend der Priorisierung durch die bayerischen Planungsbehörden und nicht willkürlich erfolgen. Dies gilt umso mehr wenn man bedenkt, dass für die vom Ausbauplan abweichende Ort zum Wahrung mit einer Länge von 2,15 km ca. 3,05 Millionen € aufgewendet werden müssen und damit lediglich ca. 100 Einwohner vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Ob diese Kostenschätzung laut Planfeststellungsbeschluss von 2021 so wirklich realistisch ist, ist mehr als fraglich vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationsdynamik und der explodierenden Baumaterialkosten. Außerdem stellt sich angesichts der Kosten die Frage wie der Ausbau der ST 2093 zwischen Wildenwart und Bachham in die heutige Zeit und die ökologischen Rahmenbedingungen passt.

Links zum Planfeststellungsbeschluss:

www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/bereich3/pfb/2021/st2093_wildenwart-bachham/21-08-09_pfb_st2093_wildenwart-bachham.pdf

www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/bereich3/pfb/2021/st2093_wildenwart-bachham/planunterlagen_st2093_ausbau_wildenwart_bachham_2.tektur.zip



Neues Zeichnungsende: 13.09.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0


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